Landeswahlausschuss entscheidet: Die Einwände gegen die AfD-Liste ziehen nicht
Der niedersächsische Landeswahlausschuss hat einstimmig entschieden, dass die niedersächsische AfD zur Bundestagswahl antreten darf. Zuvor hatte es erneut, nach heftigen Debatten schon vor Monaten, mehrere Einwände gegen die Landesliste gegeben. Die niedersächsische AfD ist gegenwärtig in zwei Gruppen gespalten, die Landesliste wird dem Lager der Hannoveraner und des Spitzenkandidaten Joachim Wundrak zugeordnet – der Landesvorstand dem des Landesvorsitzenden Jens Kestner. Das Kestner-Lager war zweimal, vergangenen Dezember und dann noch einmal am 3. Juli bei der Wiederholung der Versammlung, bei der Zusammensetzung der Bundestags-Landesliste unterlegen.
Der Landeswahlausschuss, ein Gremium aus Vertretern der Parteien, befindet über die Zulassung zur Wahl – und zwar auf Vorschlag von Landeswahlleiterin Ulrike Sachs, einer Beamtin des Innenministeriums. Sachs hatte vorgetragen, dass es mehrere Beschwerden aus der AfD-Mitgliederschaft gegen die erneute Aufstellungsversammlung am 3. Juli in Braunschweig gegeben habe. Ein Hinweis betraf die Tatsache, dass der Vorsitzende der AfD Ostfriesland kein Niedersachse sei und deshalb nicht berechtigt sei, neue Mitglieder aufzunehmen – auch solche, die am 3. Juli dabei waren. Sachs sagte, das betreffe die innerparteilichen Vorgänge, die jede Partei selbst regeln müsse.
Ein anderer Beschwerdeführer warf dem Leiter der Stimmauszählung vor, sich mit den Stimmzetteln zurückgezogen und womöglich manipuliert zu haben. Dafür, sagte Sachs, gebe es keine Zeugen und keine weiteren Belege. Zumal habe der 40 Quadratmeter große Raum der Auszählung genügend Platz für gegenseitige soziale Kontrolle gelassen. Auch der formelle Einwand, die zunächst eingereichte Landesliste sei erst zurückgezogen worden, nachdem die neue von der AfD beschlossen wurde, überzeugte die Landeswahlleiterin nicht. Zum einen stimme das gar nicht, zum anderen wäre es nicht relevant für eine Anfechtung, selbst wenn es so gelaufen wäre.
Eine andere Beschwerde lautete, die Mitglieder seien von der Teilnahme der Versammlung wegen der Maskenpflicht und wegen des Verbots der Nahrungsaufnahme in der Halle abgeschreckt worden. Auch das sah Sachs nicht als einleuchtend an. Einstimmig billigte der Landeswahlausschuss daraufhin die AfD-Liste – auch mit der Stimme von Nicolas Lehrke, des AfD-Generalsekretärs. Er wird eigentlich zum Lager des Landesvorstandes und damit der parteiinternen Gegner der aufgestellten Bundestagskandidaten gezählt.
Einwände bei anderen Parteien
Auch bei anderen Parteien gab es Einwände. So beklagte sich die SPD-Bundestagsabgeordnete Daniela De Ridder, die von der SPD in der Reihenfolge der Landesliste herabgestuft worden war, Parteifunktionäre hätten ihr unwahre Tatsachen unterstellt und damit ihre Wahlchancen in der Aufstellungsversammlung beeinträchtigt. Es geht um den Vorwurf, De Ridder habe sich aus der Landesgruppe zurückgezogen und keine Mandatsträgerabgaben mehr zahlen wollen. Sachs meinte zunächst, das sei keine Beeinflussung, die Delegierten seien klug genug, sich selbst eine Meinung zu bilden. Im Übrigen habe die SPD erklärt, der Kern der gegen De Ridder gerichteten Vorwürfe sei zutreffend. Auch hier folgte der Landeswahlausschuss einstimmig der Empfehlung von Sachs, die SPD-Liste unverändert zuzulassen.
Lesen Sie auch:
Streit um Listenplatzierung bei der SPD
Bei mehreren Parteien wurden einzelne Kandidaten von der Liste gestrichen, so dass die danach Platzierten aufrücken. Das betrifft die Satirepartei „Partei“, die Linke, das Team Todenhöfer, die ÖDP, die LKR und die Urbane Hiphop-Partei. Bei der Linkspartei hatte Pia Zimmermann sich von Platz fünf zurückgezogen, wodurch der frühere Landesvorsitzende Diether Dehm jetzt von Rang sechs auf fünf vorrückt. Die Parteien „Demokratie in Bewegung“ und „Pink – Bündnis 21“ wurden nicht zur Wahl zugelassen, da sie nicht die erforderlichen je 500 Unterstützerunterschriften geliefert hatten.
Die Reihenfolge der Parteien auf dem Stimmzettel für die Bundestagswahl in Niedersachsen lautet nun: CDU, SPD, FDP, AfD, Grüne, Linke, Partei, Tierschutzpartei, Freie Wähler, Piraten, NPD, V-Partei, ÖDP, MLPD, DKP, Basispartei, Urbane Partei, LKR, Humanisten, Team Todenhöfer und Volt.