Die Landesregierung hat am Dienstag ein klares Votum für eine Ergänzung des Ministergesetzes abgegeben. Die Kabinettsrunde schlägt dem Landtag damit vor, eine Karenzzeit-Regel vorzusehen: Minister, die ihr Amt verlieren, sollen künftig in den ersten anderthalb Jahren danach der Landesregierung schriftlich mitteilen müssen, wenn sie eine neue Tätigkeit außerhalb des öffentlichen Dienstes annehmen wollen.

Lehnte Anfang August ein Lobby-Job-Angebot aus Berlin an: Umweltminister Olaf Lies (hier bei der Verkündung der Entscheidung mit Ministerpräsident Stephan Weil) – Foto: MB.

Die Regierung soll dann diese neue Position im Einzelfall bis zu 18 Monate lang untersagen oder mit Auflagen versehen können. „Der bloße Anschein einer voreingenommenen Amtsführung“ solle so vermieden werden, heißt es in einer Mitteilung der Staatskanzlei. Die Minister hätten ein Amtswissen über Weisungen, Zusammenhänge und politische Vorgänge – und dies könne unter Umständen für die Privatwirtschaft nützlich sein, wenn der Minister etwa bei einem Verband tätig werden will, mit dem er vorher als Amtsträger zu tun hatte.

Vorbild ist die Regel im Bund

Die vorgeschlagene Regel knüpft an Vorschriften des Bundes an, dort ist ebenfalls von 18 Monaten die Rede. Für Staatssekretäre gilt eine noch strengere Vorschrift, da es sich bei ihnen um Beamte handelt. Sie müssen in Niedersachsen in einer Zeit von fünf Jahren nach dem Ausscheiden ihre beruflichen Pläne mitteilen, auch hier kann das Kabinett ihnen die Ausübung untersagen.

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In Kreisen der niedersächsischen Opposition, vor allem von Grünen und AfD, werden noch strengere Karenzregeln befürwortet. Hier findet die Variante einer dreijährigen Anzeigepflicht Anhänger, die Frist würde demnach verdoppelt. Über die Änderung des Ministergesetzes muss der Landtag entscheiden.

Bislang gibt es in Niedersachsen keine Karenz-Regel, sondern nur eine seit 2005 geltende Selbstverpflichtung. Sie sieht vor, dass Regierungsmitglieder nach ihrem Abschied aus dem Amt für sechs Monate keine Tätigkeiten in Beratungsunternehmen aufnehmen, mit denen sie als Minister oder Staatssekretär vorher Kontakt gehabt hatten.