Landesregierung verzichtet auf Beschwerde gegen OVG-Urteil
(rb) Hannover. Das Kabinett hat am Dienstag beschlossen, wegen der Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts (OVG) Lüneburg zur Lehrerarbeitszeit keine Beschwerde einzulegen. Das Gericht hatte am vergangenen Freitag die schriftlichen Urteile der insgesamt neun Normenkontrollverfahren niedersächsischer Lehrkräfte und Schulleiter einschließlich der Begründungen vorgelegt. Der Philologenverband Niedersachsen, der die Klagen gemeinsam mit der Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft unterstützt hatte, reagierte am Dienstag mit Erleichterung auf den Beschluss des Kabinetts. Mit diesem „endgültigen Abschied von ihrer ungerechten Arbeitszeiterhöhung“ habe die Landesregierung eine Entscheidung getroffen, die wesentlich zur Verbesserung des Verhältnisses zwischen Lehrerschaft und Regierung beitrage, sagte der Verbandsvorsitzende Horst Audritz. Er halte dies für ein Signal, auch auf anderen umstrittenen Feldern der Schulpolitik durch Gespräche und Kompromissbereitschaft bessere Lösungen als bisher zu erreichen. Audritz erhofft sich von dem nunmehr akzeptierten Urteil wieder bessere Berufschancen für junge Gymnasiallehrer/innen. Nach seinen Angaben hatte zuletzt nur etwa jede/r zehnte Bewerber/in eine Chance auf Einstellung an einem niedersächsischen Gymnasium.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #128.