Eine gründliche Überprüfung der Landes- und Kommunalverwaltung, wie noch im Koalitionsvertrag 2017 versprochen worden war, sollte die vor zwei Jahren einberufene „Regierungskommission“ am Ende dann nicht leisten. Es blieb bei der Begutachtung von Teilbereichen – trotz einer breiten Beteiligung fast aller Ministerien, mehrerer Kommunalvertreter und auch von Vertretern von Wirtschaft, Gewerkschaften und Wissenschaft. Am Dienstag haben Staatskanzleichef Jörg Mielke (SPD) und der Staatssekretär im Wirtschaftsministerium, Berend Lindner (CDU), die Ergebnisse vorgestellt. In den nächsten Wochen nun soll entschieden werden, ob daraus Bundesratsinitiativen folgen, ebenso Entscheidungen auf Landesebene. Über den verschiedenen Reformvorschlägen steht die Diagnose, dass Planungen in Niedersachsen zu lange dauern, gerade in Bezug auf Großvorhaben, dass Fördermöglichkeiten zu undurchsichtig sind und dass man die Landesbeauftragten für regionale Landesentwicklung stärker einbinden könne. Auch eine Stärkung der N-Bank sei vorstellbar.

Zu mehreren Details legt sich die Kommission fest:

Stärkerer Datenaustausch: Behörden sollen verpflichtet werden, die gesammelten Umweltdaten schneller und unkomplizierter auszutauschen – womöglich auch über das Zugriffsrecht auf eine digitale Plattform. Das gilt bei Bauplanungen, Denkmalschutz und Entscheidungen beim Immissionsrecht.

Verschiebung der Gewichte in der Planung: Am Beispiel der Niederlande, wo Großprojekte schneller vorangehen, hat die Kommission einen Unterschied zu Deutschland festgestellt: In der Startphase ist die Bürgerbeteiligung breiter und intensiver, in der entscheidenden Phase dann schlanker und konzentrierter. „Das können wir hier im Land auch so handhaben“, sagt Lindner.

„Materielle Präklusion“: Gemeint ist, dass in einem Planungsverfahren nur Einwände zugelassen werden, die schon zu Beginn vorgetragen wurden. Wenn später etwas nachgeschoben wird, soll das nicht mehr berücksichtigt werden. Die Kommission rät, diesen Weg zu wählen. Es gibt jedoch Juristen, die halten das aber aus Gründen des Europarechts für unzulässig.

„Verwaltungsgerichtliche Schleife“: In den Niederlanden können Fehler, die im Laufe eines Planungsprozesses geschehen (etwa ein vergessener Naturschutzaspekt) nachgeschoben werden. In Deutschland ist das formal unzulässig, das Verfahren müsste gestoppt und noch einmal von vorn begonnen werden. Die Kommission wirbt dafür, das Bundesrecht hier nachzubessern.

„Planerischer Bestandsschutz“: Müssen Rechtsänderungen, die während eines Planungsprozesses geschehen, zwingend noch berücksichtigt werden? Die Kommission empfiehlt, das zu ändern – ebenfalls über eine Bundesratsinitiative.

Legalplanung: An der Weservertiefung soll eine Verkürzung von Großvorhaben erprobt werden: Wenn der Bundestag entscheidet anstelle von Bürger- und Verbandsbeteiligung, könne das Projekt viel schneller festgelegt und danach umgesetzt werden. Die Volksvertretung tritt so an die Stelle der Bürger und Verbände mit ihren jeweiligen Interessen.

N-Bank-Reform: Die Förderpolitik der N-Bank soll verstärkt werden, sie könnte bei der Finanzierung kommunaler Unternehmen und bei der Wohnungsbauförderung eine stärkere Rolle bekommen.

Landesbeauftragte stärken: Die vier Landesbeauftragten für regionale Entwicklung sollen eine Wächterfunktion über Großvorhaben bekommen – und das Recht erhalten, sich jederzeit über Verfahrenshindernisse informieren zu lassen.