(rb) Hannover/Bückeburg. Die Landesregierung hat vor dem Staatsgerichtshof in Bückeburg erneut eine Schlappe erlitten. Das Gericht unter dem Vorsitz von Oberverwaltungsgerichtspräsident Herwig van Nieuwland hat Rot-Grün einmal mehr ins Stammbuch geschrieben, die verfassungsmäßigen Rechte von Parlamentariern verletzt zu haben. Hintergrund sind drei Klagen von CDU-Abgeordneten, die bis zu sechs Monate auf Antworten der Landesregierung auf Kleine Anfragen warten mussten, die eigentlich unverzüglich vorgelegt werden müssen. Das Gericht hat zum einen definiert, dass mit „unverzüglich“ ein Zeitraum von maximal einem Monat gemeint ist, und zum anderen, dass eine Überschreitung dieser Frist gut begründet sein muss – je deutlicher der Zeitraum ausgedehnt wird, umso höher seien die Anforderungen an die Plausibilität der Hinderungsgründe für die Beantwortung. Beides sieht das Gericht nicht erfüllt. Unterstrichen wird in dem Urteil die hohe Bedeutung parlamentarischer Rechte. „Das Fragerecht soll den Abgeordneten die notwendigen Informationen zur Wahrnehmung ihrer Aufgaben verschaffen und dadurch die Entwicklung von Initiativen und eine wirksame Kontrolle der Regierungstätigkeit durch das Parlament ermöglichen“, heißt es. Im Spannungsfeld zwischen Unverzüglichkeit und Vollständigkeit sieht der Staatsgerichtshof die Priorität eher bei der zügigen Antwort. Vorgehalten wird der Landesregierung auch, den Beantwortungsvorgang personell nicht gut zu organisieren. Gleichwohl richtet das Verfassungsgericht an die Fraktionen den Hinweis, „die Effektivität des wichtigsten Instruments der Kleinen Anfrage durch eine nach Anlass, Anzahl und Umfang verantwortungsbewussten Umgang dauerhaft zu sichern“. In der Tat hat der quantitative Umfang insbesondere der Kleinen Anfragen zur schriftlichen Beantwortung in dieser Legislaturperiode deutlich zugenommen. Aus Regierung und Koalition wurde immer mal wieder der Verdacht geäußert, die Opposition wolle damit bewusst den „Apparat“, sprich die Mitarbeiter/innen in den Ministerien, lähmen, die auch anderes zu tun hätten. Der Parlamentarische Geschäftsführer der FDP-Fraktion, Christian Grascha, konterte diesen nach dem Bückeburger Urteil erneut aufgekommenen Vorwurf mit der unzureichenden Beantwortung von Anfragen. Wenn diese verfassungsgemäß beantwortet würden, müssten nicht dauernd Nachfragen gestellt werden, findet er. Sein Amtskollege von der CDU, Jens Nacke, Prozessbevollmächtigter seiner Fraktion in Bückeburg, gab vor allem die wiederholten Verfassungsverstöße der Landesregierung zu bedenken, die sich in dieser Wahlperiode bereits auf fünf Fälle summierten.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #21.