Landesregierung korrigiert zweiten Nachtrag für 2015 nach oben
(rb) Hannover. Nur 14 Tage nach der ersten Ankündigung hat das Kabinett am Dienstag den zweiten Nachtragsentwurf für das Haushaltsjahr 2015 von rund 300 auf 428,5 Millionen Euro nach oben korrigiert. Hauptgrund sind die in den vergangenen Wochen massiv angestiegenen Flüchtlings- und Asylbewerberzahlen, die vor allem die Kommunen, aber auch den Landeshaushalt belasten. Die Landesregierung geht nach der derzeitigen Lage von insgesamt mindestens 85 000 Migrant/innen aus, die bis Ende dieses Jahres in Niedersachsen angekommen sein werden. Der zweite Nachtrag soll unverzüglich in die parlamentarische Beratung gehen, damit der Landtag noch im Oktober darüber entscheiden kann. Wie von Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bereits vor zwei Wochen angekündigt, zieht das Land die ursprünglich erst für das Jahr 2016 vorgesehene Kostenerstattung für die Flüchtlingsunterbringung an die Kommunen vor, so dass diese nicht in vollem Umfang in Vorleistung gehen müssen. Entgegen den Angaben von vor zwei Wochen summiert sich die Erstattung des Landes nicht auf 180, sondern lediglich auf 176,8 Millionen Euro. Dagegen bekommt Innenminister Boris Pistorius deutlich mehr Geld für die möglichst kurzfristige Erweiterung von Notunterkünften in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes auf bis zu 25 000 Plätze. Insgesamt sind dafür jetzt 148,5 Millionen Euro vorgesehen. Zudem bleibt es bei den angekündigten 30 Millionen Euro für Neubaumaßnahmen der Landesaufnahmebehörden und den 40 Millionen Euro zur Sanierung bisheriger und künftiger Erstaufnahmeeinrichtungen. Neu sind 600 000 Euro für das staatliche Baumanagement. Außerdem bekommt das Sozialministerium neben den sechs Millionen Euro für die Flüchtlingssozialarbeit und die Förderung ehrenamtlicher Hilfen jetzt auch noch zehn Millionen Euro zusätzlich für die Betreuung der deutlich steigenden Zahl von minderjährigen Migranten, die ohne Eltern einreisen. Zur Wahrung ihrer Rechte werden der Justiz 1,7 Millionen Euro für zusätzliche Familienrichter bereitgestellt. Es bleibt dagegen bei den knapp 15 Millionen Euro mehr für die Sprachförderung in Schulen und in der Erwachsenenbildung. Nach Berechnungen des Finanzministers werden mit diesem Nachtrag die zusätzlichen Ausgaben gegenüber dem ursprünglichen Haushalt 2015 um rund 500 Millionen Euro auf 754 Millionen Euro steigen, das Haushaltsvolumen insgesamt auf 29,1 Milliarden Euro. Finanziert werden soll der Nachtrag durch Steuermehreinnahmen von rund 296 Millionen Euro sowie eine Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von rund 132 Millionen Euro. Diese umfasst derzeit rund 550 Millionen Euro.Dieser Artikel erschien in Ausgabe #173.