Die Nachfrage nach Förderungen und Krediten für niedersächsische Unternehmen, die unter der Corona-Krise leiden, sprengt die Erwartungen. Wie das Politikjournal Rundblick berichtet, berät die Landesregierung inzwischen über neue Wege, die Möglichkeiten zur Kreditvergabe der landeseigenen N-Bank zu erweitern. Im Gespräch ist ein „Garantiefonds“ in der Größenordnung zwischen 300 und 360 Millionen Euro.

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Damit könnten die bisher im Nachtragsetat des Landes auf 60 Millionen Euro gedeckelten Kreditmöglichkeiten um ein Vielfaches – nämlich auf mehr als 400 Millionen Euro – ausgeweitet werden. Bisher war im Landeshaushalt ein Betrag von 100 Millionen Euro für ein Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen bis 49 Mitarbeitern vorgesehen. Dies ist, wie Wirtschaftsminister Bernd Althusmann vor wenigen Tagen bekanntgegeben hat, schon auf 200 Millionen Euro erhöht worden. Das Geld steht im Landeshaushalt bereit. Für das Kreditprogramm des Landes, das über die N-Bank abgewickelt wird, sind bisher 60 Millionen Euro reserviert.

Da die N-Bank im Vergleich zu Förderbanken anderer Bundesländer mit rund 160 Millionen nur ein relativ schwaches Eigenkapital hat, würde ein „Garantiefonds“ mit einem Betrag zwischen 300 oder 360 Millionen Euro zur Stärkung der N-Bank beitragen und deren Kreditvergabemöglichkeiten erheblich erhöhen. Gleichzeitig wäre damit die Aussage der Landesregierung verbunden, für mögliche Kreditausfälle auch in vollem Umfang zu bürgen.


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Was die 1,4 Milliarden Euro angeht, die das Land im Nachtragsetat als echte Mehrausgaben geplant hat, zeichnet sich insofern eine genauere Verteilung der Ausgaben ab. 400 Millionen sind für die Ausstattung der Kliniken (Beatmungsgeräte, Schutzkleidung) geplant, 200 Millionen für das Zuschussprogramm für kleine und mittlere Unternehmen. Statt der bisher 60 Millionen würden dann mindestens 360 Millionen Euro für die Kreditvergabe an Corona-betroffene Firmen veranschlagt werden.

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Neben dem Zuschuss- und dem Kreditprogramm des Landes gibt es noch ein Bürgschaftsprogramm. Der bisherige Bürgschaftsrahmen im Landeshaushalt, der zwei Milliarden Euro betrug, wurde im jüngst beschlossenen Nachtragshaushaltsplan auf drei Milliarden Euro erhöht. Dieses Programm beinhaltet die Absicherung von Kreditverträgen durch das Land.