Landesmedienanstalt soll künftig auch den „Qualitätsjournalismus“ fördern können
Die Medienlandschaft ändert sich beständig, und die Landesregierung hat darauf jetzt reagiert. Heute befasst sich der Medienausschuss des Landtags mit dem Entwurf einer Novelle des Mediengesetzes. Die vermutlich auffälligste und umstrittenste Änderung betrifft den Aufgabenkatalog der Landesmedienanstalt, die bisher vor allem als Aufsichtsgremium für die privaten Rundfunkanbieter gewirkt hat. Dort steht nun nämlich in ihrem Aufgabenkatalog der folgende Passus: „Förderung des Qualitätsjournalismus im Hinblick auf die Aus- und Fortbildung Mitarbeitender von lokalen und regionalen Rundfunkveranstaltungen und Presseverlagen, sowie rundfunkähnlichen Telemedienanbietern mit Sitz in Niedersachsen.“ Dies gilt aber mit der Einschränkung, dass die Landesmedienanstalt dafür „Landeshaushaltsmittel oder Mittel Dritter“ bekommt. Die eigentliche Finanzierungsquelle der Landesmedienanstalt, ein Anteil von rund zwei Prozent aus den Rundfunkbeiträgen, soll dafür nicht genutzt werden können.
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Dieser Plan klingt ungewöhnlich – und dürfte in der parlamentarischen Beratung des Gesetzes noch einige Nachfragen auslösen. Inwieweit soll die Landesmedienanstalt, obwohl sie von gesellschaftlichen Organisationen getragen und damit an sich staatsfern ist, den Qualitätsjournalismus fördern können? Ist das noch staatsunabhängig, wenn das dafür bereitgestellte Geld aus dem Landeshaushalt gezielt für diesen Zweck bereitgestellt werden soll? Und vor allem: Welches Gremium gewichtet und entscheidet nach welchen Kriterien, wann ein Medium dem „Qualitätsjournalismus“ zugerechnet wird und wann nicht?
In der Begründung für das Mediengesetz wird dazu einiges ausgeführt. So wird zunächst beschrieben, dass das Tempo der Digitalisierung der Medien immer mehr zugenommen habe. Inzwischen könne jeder mit geringen finanziellen Mitteln linearen Rundfunk produzieren und große Reichweiten erreichen. Obwohl das die Vielfalt der Angebote enorm vergrößere, habe die Anzahl von Desinformation und solchen Angeboten, die der journalistischen Sorgfaltspflicht nicht entsprechen, enorm zugenommen. Derartige Entwicklungen könnten die demokratische Grundordnung langfristig schädigen. „Die Antwort hierauf kann neben einer stärkeren Aufsicht und er Stärkung von Medienkompetenz nur durch einen ,Qualitätsjournalismus‘ selbst gegeben werden, welcher sich an den bewährten Grundsätzen der journalistischen Arbeitsweise und Ethik orientiert“, heißt es von den Verfassern des Gesetzentwurfes. So gehe die Gefahr für die Medienvielfalt nicht mehr von den Verlagen und ihrer womöglich dominanten Stellung aus, sondern von unseriösen Anbietern auf dem Markt.
Zunächst hatte die Landesregierung erwogen, die bisherigen Grenzen für die Beteiligung von Verlagen an Rundfunksendern zu lockern – also auch größeren Verlagen eine stärkere Einflussnahme zu gestatten. Nach Hinweisen des Verlegerverbandes und des DGB, es bitte bei den geltenden Regeln zu lassen, nahm die Regierung davon wieder Abstand. Es herrschte wohl auch die Furcht vor einem Engagement ausländischer Medienunternehmen. Ein Rundfunksender indes befürwortete in der Anhörung die vollständige Streichung der Beteiligungsschranken. Diskutiert wurde auch, ob die „regionalen Fenster“ in der Berichterstattung beispielsweise der privaten Fernsehanstalten in Niedersachsen so bleiben müssen.