Da hat er sich offensichtlich gründlich falsch verstanden gefühlt. Direkt zum Einstieg in seinen Bericht vor der Synode der evangelisch-lutherischen Landeskirche Hannovers hat deren Bischof Ralf Meister gestern eine Richtigstellung vorgenommen. Er und auch andere seien „nicht ganz zufrieden“ gewesen mit dem, was die Medien aus einer Aussage gemacht haben, die er zuvor während der Synode der Vereinigten Evangelisch-Lutherischen Kirche Deutschlands (VELKD) getätigt hatte.

Was war da passiert? Meister hatte sich geäußert zu den großen Umbrüchen, die auf die Kirchen in Deutschland zukommen werden. Es ging um Transformationsprozesse, darum, dass vieles in Frage gestellt werden muss. Hängengeblieben sind dabei allerdings zunächst zwei Aspekte: Die Staatsleistungen, die die Kirchen seit Jahrzehnten erhalten, könnten abgeschafft werden – ebenso die Analogie der kirchlichen zu den staatlichen Strukturen.

Landesbischof Ralf Meister lotet im Bischofsbericht die neue Rolle seiner Kirche aus | Foto: Jens Schulze

Die Diskussion zu den Staatsleistungen werde zwar kommen und weitergehen, sagte Meister. Deshalb sei es auch gut zu wissen, worüber da eigentlich geredet werde. Aber weil das nicht sein Hauptpunkt sein sollte – weder neulich noch gestern – verschob er die Ausführungen dazu in eine Fußnote. Darin wird wiedergegeben, dass die Staatsleistungen, die die Landeskirche erhält, auf den Loccumer Vertrag von 1955 zurückgehen, und dass die Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften mit diesen Leistungen Aufgaben wahrnähmen, die der Gesellschaft zugutekämen: „So geben die Kirchen rund das Doppelte von dem, was sie als Staatsleistungen erhalten, an die Gesellschaft zurück, zum Beispiel über ihre Arbeit in den Kindertagesstätten, in Jugendwerkstätten, in der Familienbildung, für Denkmalpflege oder für Katastrophenhilfe“, heißt es in der Fußnote.

„Die Kirchen in Niedersachsen sind für Gespräche über die Staatsleistungen in Niedersachsen offen.“

Weiter wird darin referiert, dass im vergangenen Jahr die damalige Opposition im Bundestag mit eigenen Gesetzesinitiativen versucht hat, die Zahlung dieser staatlichen Leistungen an die Kirchen zu beenden – erfolglos. Ein entsprechendes Gesetz auf Bundesebene sei jedoch die Grundlage für neue Regelungen auf Landesebene, wird in der Fußnote festgestellt. Jedoch: „Die Kirchen in Niedersachsen sind für Gespräche über die Staatsleistungen in Niedersachsen offen.“

Zwischen Solidität des Staates und Bürgernähe der sozialen Bewegungen

So viel zu den Staatsleistungen. Doch darum ging es dem Landesbischof ja nun eigentlich gar nicht. Meister wollte vielmehr eine größere Debatte anstoßen, die sich grundlegend mit dem Verhältnis von Kirche und Staat aber auch von Kirche und Zivilgesellschaft befasst. In seinem Bischofsbericht erörterte er deshalb nun dezidiert, wie er dieses Verhältnis beschreiben würde, nämlich als eine Form zwischen diesen beiden Einheiten, quasi wie ein Scharnier, das die Solidität des Staates mit der Bürgernähe der sozialen Bewegungen verbinden könnte. Die besondere Staatsnähe der lutherischen Kirchen leitete er dabei aus Martin Luthers Nähe zur Obrigkeit ab, die dieser genutzt habe, um die Reformation dereinst überhaupt durchzusetzen.


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Gleichzeitig finde nun aber eine „Entkirchlichung“ in Deutschland statt – ein Umstand, den Meister anhand eines ganz jungen Beispiels illustrierte. Der Koalitionsvertrag der künftigen Ampel-Regierung enthalte nämlich, so Meisters Recherche, nur rund acht Zeilen, die sich mit den Kirchen befassten. Noch dazu habe sich dort ein Fehler eingeschlichen, den der Landesbischof bemerkenswert fand: Von „verkündungsnahen Tätigkeiten“ sei dort die Rede, doch verkünden würden eher Politiker, die Kirche sei jedoch für die Verkündigung zuständig, also für „geistliche Sinnvermittlung“. Ein Lapsus? Meister bewertet die geringe Wertschätzung der Religionsgemeinschaften im Koalitionsvertrag insgesamt als „beschämend“. Ein Fan der Ampel scheint er nicht zu sein.

„Unzweifelhaft ist dabei für mich, dass die Kirche sich verstärkt als zivilgesellschaftlicher Akteur verstehen wird.“

Der Landesbischof sieht seine Kirche also in Zukunft offenbar nicht mehr so stark auf der Seite des Staates. „Unzweifelhaft ist dabei für mich, dass die Kirche sich verstärkt als zivilgesellschaftlicher Akteur verstehen wird“, sagte Meister hinsichtlich der Veränderungen, die da kommen. Doch in einem Aspekt unterscheide sich die Kirche dann eben doch noch von der reinen Zivilgesellschaft, wie sie sich in den vergangenen Jahrzehnten in der Bundesrepublik entwickelt hat. Diese nehme in der Regel keine staatlichen und hoheitlichen Aufgaben wahr, die Kirchen hingegen täten das schon.


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Zudem böten die Kirchen „eine intrinsische Motivation, für eine bessere Welt einzutreten“. Die Verbindung aus Gemeinwohlorientierung und auch der spirituellen Ressourcen der Kirchen erklärte Meister zum Wesenskern der Kirche. Die besondere gesellschaftliche Relevanz der Kirchen und ihrer Mitglieder möchte er in der verstärkten Nutzung des Begriffs des „bürgerschaftlichen Engagements“ zum Ausdruck bringen.

„Die Kirche ist keine Bewegung auf der Straße.“

Wie nah die Kirchen dabei an die Zivilgesellschaft heranreichen, wie sehr sie Bewegung werden können, lotet der Landesbischof derweil noch vorsichtig aus. „Die Kirche ist keine Bewegung auf der Straße“, sagte Meister und kam dann argumentativ doch etwas ins Schlingern, als er vom eigentlichen Redemanuskript abwich. Zunächst schlug er nämlich den Bogen zu Jesus Christus, dem Wanderprediger, also dem Ursprung des Christentums auf den Straßen. Doch dann schwenkte der Landesbischof um: Das sei nicht das, was die Kirche heute sei, sagte er; nur um dann direkt wieder neu abzubiegen und zu sagen, dass die Kirche genau das vielleicht doch wieder sei, wenn sie mit „Fridays for Future“ auf der Straße demonstriere.


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„In dieser Gemengelage sucht die evangelische Kirche ihre Rolle“, fasste Meister vorläufig zusammen. Er sehe ihre Position genau in diesem „Zwischenraum“: „Einerseits weist sie zahlreiche institutionelle Verankerungen auf. Vermutlich sind wir der reichste, vermögendste Partner in diesem Feld, mit den Gebäuden, dem Personal und den Finanzen, die wir mitbringen. Und andererseits stellen wir Sinnressourcen für visionäre und innovative Bewegungen bereit, um genau diese Rahmenbedingungen zu entgrenzen.“

Kirche plant „ehrliche Bestandsaufnahme“

Wie will die Kirche nun weiter vorgehen, um ihren neuen Platz zu finden? Das Kirchenparlament der Landeskirche Hannovers hat dazu am Mittwoch einen neuen Zukunftsprozess gestartet, der bis 2024 laufen soll. In den kommenden Monaten sollen dazu in der gesamten Fläche der Landeskirche Workshops stattfinden, in denen über mögliche Veränderungen diskutiert werden soll. Am Anfang stehe eine „ehrliche Bestandsaufnahme“, sagte die Synoden-Vizepräsidentin Wenke Breyer aus Hannover.

Zuvor hatte sie beschrieben, dass der Druck auf die kirchlichen Einrichtungen allmählich spürbar werde. Nicht mehr alles lasse sich finanzieren, die Erwartungen würden vielfältiger, die Kirchenmitglieder aber weniger. Unter der Überschrift „Kirche 2030. Gemeinsam mehr sehen“ will sich die Landeskirche nun auf den Weg machen, die neuen Formen kirchlichen Lebens herauszufinden.

Am Körperschaftsstatus soll nicht gerüttelt werden, sagt Kirchenamtspräsidentin Stephanie Springer | Foto: Jens Schulze

Woran all diese „radikalen Prüfungen“ (ob nun vom Landesbischof oder den Kirchenmitgliedern selbst) aber definitiv nicht rütteln sollen, stellte Stephanie Springer, die Präsidentin des Landeskirchenamtes, in der anschließenden Pressekonferenz klar: Eine Abkehr vom Status einer öffentlich-rechtlichen Körperschaft wolle sie ganz sicher nicht. Im Gegenteil, für Springer ist dies eher das Zukunftsmodell auch für andere Religionsgemeinschaften. Diese Nähe zum Staat soll also erhalten bleiben. Springer setzt eher auf eine Ergänzung dazu, sie sprach von Schnellbooten. Die Zukunft der Kirche ist also ein entschiedenes Sowohl-als-auch: Stabil wie der Staat, flexibel wie die Bewegung, flink wie das Schnellboot aber sicher wie der Dampfer.