Land gibt den Kommunen Geld für die Betreuung von Prostituierten
Im Streit um die Ausgestaltung des kürzlich in Kraft getretenen Prostitutionsschutzgesetzes bewegen sich die Kommunen und das Sozialministerium aufeinander zu. Das Land ist nach Angaben des Niedersächsischen Städtetags nach anfänglichem Zögern inzwischen bereit, den Kommunen eine jährliche Finanzspritze zu geben, um die Registrierung von Prostituierten und die Kontrolle von Bordellen bewältigen zu können. 3,17 Millionen Euro sollen demnach erstmals zum 31. März kommenden Jahres an die Kommunen überwiesen werden, der Anteil berechnet sich nach der Einwohnerzahl. Auch in den folgenden Jahren soll es Geld vom Land für die Umsetzung des Gesetzes geben.
Zudem will sich das Ministerium mit den kommunalen Spitzenverbänden treffen, um die weitere Ausgestaltung der Finanzierung und einer Evaluation besprechen, wie aus einem Schreiben an die Verbände hervorgeht. Allerdings soll das Treffen erst unter dem künftigen Sozialminister angesetzt werden – von dem noch absolut unklar ist, wer es werden könnte. „Wir begrüßen es, dass das Sozialministerium sich der Problematik annimmt“, sagt ein Sprecher des Städtetags. Auch der Niedersächsische Städte- und Gemeindebund (NSGB) zeigt sich zufrieden mit dem Entgegenkommen des Landes. „Wir hoffen nun, dass in den kommenden Gesprächen etwas Gutes für die Kommunen erreicht wird“, sagt NSGB-Sprecher Torsten Bullerdiek.
Knackpunkt für die Kommunen ist vor allem die Finanzierung der Umsetzung des zum 1. Juli vom Bundestag beschlossenen Gesetzes. Es sieht vor, dass alle als Prostituierte arbeitenden Menschen sich bei den Gesundheitsbehörden anmelden müssen. Dort bekommen sie eine Gesundheitsberatung und einen Ausweis, der maximal alle zwei Jahre verlängert werden muss. Auch zum Betrieb von Bordellen ist nun eine Anmeldung nötig. In Niedersachsen haben die Gesundheitsbehörden der Kommunen die Aufgaben der Anmeldung, der Beratung und der Kontrolle übertragen bekommen. Dafür dürfen sie Gebühren nehmen. Doch diese reichen nach Ansicht der Kommunen bei weitem nicht aus, um die entstehenden Kosten zu decken.
Die jährliche Zahlung der drei Millionen Euro sind ein Anfang, doch die Kommunen haben auf einer Evaluation bestanden, um die tatsächlich entstehenden Kosten und Probleme zu erfahren. „Momentan können wir ja nur mit Schätzgrößen rechnen“, sagt der Sprecher des Städtetags. Er verweist auf Nordrhein-Westfalen, wo das Land den Kommunen sogar 6,3 Millionen Euro für die Umsetzung des Gesetzes zugibt. „Allerdings ist die Bevölkerung in Nordrhein-Westfalen um einiges größer als in Niedersachsen.“ Um die tatsächlichen Kosten für die niedersächsischen Kommunen zu ermitteln, soll daher bis 2019 stichprobenartig erfasst werden, wie viel Geld die Landkreise und kreisfreien Städte tatsächlich in die Beratung, Anmeldung und Kontrolle von Prostituierten investieren. „Die Kommunen dürfen auf den Mehrkosten nicht sitzen bleiben“, fordert NSGB-Sprecher Bullerdiek.
Die Ausgestaltung dieser repräsentativen Stichprobe ist jedoch nur ein Thema, über das Ministerium und kommunale Spitzenverbände bei ihrem nächsten Treffen reden wollen. Es wird auch um Schwierigkeiten gehen, die nichts mit Geld zu tun haben. „Auch im Vollzug des Gesetzes gibt es noch Unklarheiten“, sagt der Städtetag-Sprecher. Das betreffe etwa die Frage, wer Dolmetscher stellt, um für die nicht deutschsprachigen Prostituierten die Kommunikation zu übersetzen. Und wie die Prüfung von Bordellen genau ablaufen solle. „Es ist ein Gesetz mit vielen Aspekten, deshalb werden wir in den kommenden Jahren mit dem Land noch öfter Gespräche führen müssen“, sagt der Städtetag-Sprecher.