Die CDU-Landtagsfraktion hat sich gestern mit der FDP darauf verständigt, trotz der Verkürzung der Wahlperiode die Gesetzgebung nicht völlig einzustellen. Bis zu zehn Gesetzesvorhaben, die von Rot-Grün angeschoben worden waren und bisher im parlamentarischen Betrieb noch nicht verabschiedet worden sind, sollen noch beschlossen werden – einige in der Landtagssitzung nächste Woche, andere dann in einer September-Landtagssitzung.

Celebrations: In der CDU-Fraktion gab es offenbar etwas zu feiern – Foto: isc

Nächste Woche wird bereits grünes Licht erteilt für den Nachtragsetat, der die Soforthilfe für Flutopfer und für vom Hochwasser betroffene Kommunen vorsieht. Der Umfang soll aber nicht 25 Millionen Euro sein, wie von der rot-grünen Landesregierung geplant, sondern zwischen 33 und 40 Millionen Euro. Bis zur Plenarsitzung nächste Woche soll der Betrag feststehen, dazu wird es Kontakte zwischen der neuen schwarz-gelben Regierungsmehrheit und Finanzminister Peter-Jürgen Schneider (SPD) geben. Auch das Nikab-Gesetz, das die Vollverschleierung in Schulen unterbinden helfen soll, wird nächste Woche im Landtag beschlossen, hier waren sich alle Fraktionen einig.

„Wir wollen nicht so tun, als ob wir Regierung wären.“  –  CDU-Fraktionsvorsitzender Björn Thümler

Eine Reihe von Gesetzen voraussichtlich erst im September beschlossen werden. Das Krankenhausinvestitionsgesetz gehört dazu, wobei CDU-Fraktionschef Björn Thümler ankündigte, den Systemwandel bei der Finanzierung jetzt nicht auf den Weg zu bringen, das solle erst nach der Landtagswahl geschehen. Nun gehe es nur darum, dass das Geld für die Kliniken fließen kann. Mehrere andere Gesetze betreffen Anpassungen an das Bundes- und Europarecht, hier will die neue Landtagsmehrheit voraussichtlich den Weg zur Beschlussmachung freigeben. Betroffen sind das Ingenieurgesetz und das Architektengesetz, das Raumordnungsgesetz und das Gesetz zum Sozialgesetzbuch XII, bei dem es um Bundesmittel für Behindertenwerkstätten geht. Das Krebsregistergesetz zählt dazu, das Gesetz für Psychisch Kranke, womöglich auch das Transplantationsgesetz und das Gesetz über die Familienpflegezeit für Beamte und Richter. Auch das Tariftreue- und Vergabegesetz, das eine Anpassung an neue Bundesvorgaben vorsieht, ist geplant. Hier komme nicht der Regierungsentwurf zum Zuge, sondern der CDU-Entwurf, sagte Thümler. Eigene neue Gesetze will Schwarz-Gelb in den verbleibenden zwei Monaten bis zur Landtagswahl nicht auf den Weg bringen. „Das wäre nicht seriös. Wir wollen nicht so tun, als ob wir Regierung wären.“

Nach den ersten Beratungen der neuen Quasi-Regierungsfraktionen scheint es klar, dass mehrere zentrale rot-grüne Gesetzesvorhaben in dieser Wahlperiode keine Chance mehr haben – Polizeigesetz, Transparenzgesetz, Gleichberechtigungsgesetz, Wassergesetz, Ladenschlussgesetz, Agrarstrukturgesetz, Richterwahlgesetz und Klimaschutzgesetz, um nur einige zu nennen. Thümler setzt auch auf eine enge Verständigung mit der Regierung, was deren Personalentscheidungen angeht. Damit wird es in Niedersachsen eine völlig neuartige Form der „Kohabitation“ geben, der Beteiligung beider großer politischer Lager am Regierungshandeln.

Unterdessen gibt es erste Personalentscheidungen: Für die beiden freigewordenen Plätze im Landesrechnungshof sind zwei Beamte vorgesehen, wie die Landesregierung gestern entschieden hat: Susanne Haack, bisher Referatsleiterin für Grundsatzfragen der Finanzverfassung im Finanzministerium, die bei den Grünen in Schaumburg aktiv ist, sowie der CDU-nahe Personal- und Dienstrechtsreferent in der Staatskanzlei, Georg Teyssen. Seine Nachfolge in der Staatskanzlei soll Anna Eckermann antreten, die bisher für Personal im Kultusministerium zuständig war. Eckermanns Mann Richard ist Referent für öffentlichen Personen-Nahverkehr im Wirtschaftsministerium und für die SPD im Landkreis Verden aktiv. Die Veränderungen im Rechnungshof werden nötig, da der langjährige Senator Lutz Bardelle Mitte September in den Ruhestand geht.