Die Anfang April kurzzeitig in der Verordnung des Landes aufgenommene Formulierung, Kontakte in der eigenen Wohnung sollten „auf den eigenen Hausstand beschränkt“ werden, ist offensichtlich noch nicht landesweit vom Tisch. Zwar hat das Sozialministerium auf Druck der Staatskanzlei die Vorgabe wieder aus der Verordnung getilgt. Einige Städte (etwa Braunschweig und Wolfsburg) erwägen jetzt aber nach Rundblick-Informationen, diese Bestimmung trotzdem zu erlassen – da die Polizei anders gar keine Handhabe habe, größere Feiern über Ostern wirksam unterbinden zu können. Paragraph 11 der Landesverordnung gestattet es den Kreisen und kreisfreien Städten, über das Regelwerk des Landes hinauszugehen.

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Derweil hat die Landesregierung einen Bußgeldkatalog als Orientierungshilfe für die Kommunen fertiggestellt – 3000 bis 10.000 Euro für Inhaber von Gaststätten, die widerrechtlich öffnen, 150 bis 400 Euro für Gäste, die solche Restaurants aufsuchen. 200 bis 400 Euro für jeden, der in der Öffentlichkeit an Treffen von mehr als zwei Personen teilnimmt.

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FDP-Fraktionschef Stefan Birkner kritisierte den Katalog: Für derart starke Grundrechtseingriffe reiche eine bloße Verordnung nicht aus. Zudem warf er der Landesregierung vor, die Regeln nicht genügend zu erklären. Sie müsse überzeugen, dass die Maßnahmen richtig und nachvollziehbar seien.