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Seit vielen Jahrzehnten ist im Niedersächsischen Kommunalabgabengesetz eine Bestimmung enthalten, die es den Gemeinden erlaubt, die Kosten für den Ausbau ihrer eigenen Anlieger- und Durchgangsstraßen auf die Anlieger umzulegen. Ob eine Gemeinde davon Gebrauch macht, ist ihr nach der gegenwärtigen Rechtslage selbst überlassen. Die FDP-Landtagsfraktion hatte beantragt, diesen Passus aus dem Gesetz zu streichen und damit eine Belastung der Anlieger generell zu untersagen. Zum Ausgleich hatte die FDP einen Betrag von jährlich 50 Millionen Euro für den Kommunalen Finanzausgleich gefordert. CDU und SPD diskutierten über das Thema, in der CDU gab es anfangs Befürworter der FDP-Linie.
Inzwischen aber verständigte sich die Koalition darauf, den Kommunen die Möglichkeit für solche Gebühren zu belassen. Mehrere Einschränkungen allerdings sollten festgelegt werden. So sollen die Kommunen künftig den Betrag, der auf die Anlieger umgelegt wird, mit eigenen Mittel (etwa aus dem Kommunalhaushalt) absenken können. Die Eigentümer von Eckgrundstücken und besonders tiefen Grundstücken sollen entlastet werden können, sodass sie nicht die volle Gebühr leisten müssen. Außerdem soll eine über 20 Jahre sich erstreckende Ratenzahlung zu einem vertretbar niedrigen Zinssatz möglich werden. Alles aber hängt nach diesen Plänen davon ab, dass die jeweilige Gemeinde diesen Weg beschließt.