Kirchenstiftungen unterliegen nicht der staatlichen Gerichtsbarkeit
(rb) Lüneburg. In einem Eilverfahren hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg in einem jetzt veröffentlichten Beschluss entschieden, dass Rechtsakte kirchlicher Stiftungen nicht der Kontrolle durch staatliche Gerichte unterliegen. Anlass des Rechtsstreits war eine Personalie bei der Evangelisch-Reformierten Kirche. Sie hatte unter Anordnung der sofortigen Vollziehung den Vorstand einer kirchlichen Stiftung abberufen und das Anstellungsverhältnis für beendet […]
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