Keine Ausnahme von der Fünf-Prozent-Klausel für „Die Friesen“
(rb) Bückeburg/Straßburg. Die niedersächsische Partei „Die Friesen“ ist mit ihrem Anspruch, als nationale Minderheit bei Wahlen von der Fünf-Prozent-Klausel befreit zu werden, auch vor dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) in Straßburg gescheitert. Damit hat das Gericht ein Urteil des Niedersächsischen Staatsgerichtshofs aus dem Jahr 2010 bestätigt, teilte der Vorsitzende des Bückeburger Gerichts, Dr. Herwig […]
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