Kabinett berät: Dreistufigkeit der Bauverwaltung kann kippen
Die Landesregierung berät über einen Vorschlag des Finanzministeriums, die sogenannte „Dreistufigkeit“ in der staatlichen Bauverwaltung auf eine „Zweistufigkeit“ zu verkürzen. Dazu soll das Ministerium gebeten werden, eine „Organisationsanalyse“ in Auftrag zu geben – und 60.000 Euro für diesen Zweck stehen, wie aus einer internen Vorlage der Landesregierung hervorgeht, schon bereit.
Bisher ist das staatliche Baumanagement in Niedersachsen auf drei Ebenen verteilt: Unten die acht regionalen Dienststellen, darüber das „Niedersächsische Landesamt für Bau und Liegenschaften“ und darüber die Bau-Abteilung im Ministerium. Insgesamt sind dort 1300 Mitarbeiter tätig. Außerdem ist bekannt, dass die Bauverwaltung häufig ihre Planungsaufgaben an externe Büros vergibt.
Im Beschlussvorschlag für das Kabinett heißt es nun, dass „das Verhältnis zwischen Eigenleistung und Fremdvergabe bei Neubau und Sanierungsmaßnahmen verbessert“ werden könne. Dabei solle man auch die Chancen der Digitalisierung in der Bauplanung und -verwaltung nutzen – einschließlich der Erleichterung und Beschleunigung von Tätigkeiten, indem die sogenannten „elektronischen Rechnungen“ die herkömmlichen bürokratischen Abläufe ersetzen. Hier müssten landesweite Standards einander angeglichen werden. Beim möglichen Übergang auf die „Zweistufigkeit“ steht offenbar das Landesamt für Bau und Liegenschaften in Frage.