Justizministerin Wahlmann zeigt sich offen für eine Legalisierung des Containern
Kathrin Wahlmann, Justizministerin, steht dem Ansinnen der Bundesregierung, das sogenannte „Containern“ künftig straffrei zu stellen, grundsätzlich wohlwollend gegenüber. Notwendig wäre dafür eine Anpassung der „Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren“ (RiStBV), erläuterte Wahlmanns Sprecherin Verena Brinkmann.
Diese Änderung würde dann die Staatsanwaltschaften anweisen, gegen Menschen, die Essen aus Abfallcontainern und Mülltonnen etwa von Supermärkten mitnehmen, nicht mehr zu ermitteln. Beraten würde über ein gemeinsames Vorgehen der Länder allerdings erst in einem Unterausschuss der Justizministerkonferenz, erklärte Brinkmann. Wann das passiert, bleibt bislang unklar.
„Noch genießbare Lebensmittel sollten nicht einfach weggeworfen werden.“
Am Dienstag hatten die Bundesminister Marco Buschmann (FDP, Justiz) und Cem Özdemir (Grüne, Agrar) eine entsprechende Änderung der Verordnung angeregt und die Länder zum Handeln aufgefordert. Unterstützung signalisierten rasch die Grünen im niedersächsischen Landtag. Deren ernährungspolitischer Sprecher, Christian Schroeder, sagte: „Noch genießbare Lebensmittel sollten nicht einfach weggeworfen werden. Wer Nahrungsmittel rettet und sich dabei nicht gewaltsam Zugang zu den Containern von Supermärkten verschafft, sollte künftig straffrei sein.“
In der CDU-Landtagsfraktion spricht man derweil von einer „Scheinlösung“. Christian Calderone, rechtspolitischer Sprecher seiner Fraktion, befand es am Mittwoch zwar für „absolut richtig, den Kampf gegen die Verschwendung von noch genießbaren Lebensmitteln weiter zu intensivieren und dafür zu sorgen, dass insgesamt deutlich weniger Lebensmittel weggeworfen werden.“ Die Legalisierung des Containerns sei dabei aber nicht der richtige Weg. „Eine Strafbefreiung wird weder einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung der Lebensmittelverschwendung leisten, noch wird dadurch Armut verringert.“
Dieser Artikel erschien am 12.01.2023 in der Ausgabe #004.
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