Justizministerin Havliza will Mordprozesse bei neuen Beweisen neu aufrollen
Die Bestimmung im Grundgesetz ist eindeutig: „Niemand darf wegen derselben Tat aufgrund der allgemeinen Strafgesetze mehrmals verurteilt werden“, heißt es in Artikel 103. Gleichzeitig gilt aber seit wenigen Wochen eine Änderung der Strafprozessordnung, die noch auf den letzten Metern von der Großen Koalition im Bundestag beschlossen worden war. Diese sieht vor, dass künftig auch Freigesprochene […]
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