23. Okt. 2022 · 
Landwirtschaft

Jura-Professor: "Sonderopfer" bei Wasserschutz bis 2024 nicht zu verhindern

José Martinez, Professor für Öffentliches Recht und Geschäftsführender Direktor des Instituts für Landwirtschaftsrecht an der Georg-August-Universität in Göttingen, hat sich mit einem Dauerstreitthema der niedersächsischen Agrarpolitik näher beschäftigt: Lässt sich die Vernachlässigung des Grundwasserschutzes durch übermäßige Düngung aufhalten, indem Landwirten in einzelnen Gebieten starke Auflagen verhängt werden, in anderen hingegen weniger? Martinez bestätigt zunächst die Rechtmäßigkeit der umstrittenen Regelungen in Niedersachsen zur Ausweisung der sogenannten „roten Gebiete“ zum Schutz des Wasserhaushaltes.

In einem umfangreichen Beitrag für die „Niedersächsischen Verwaltungsblätter“ gesteht er zu, dass auch Landwirte von den belastenden Einschränkungen betroffen werden, die sich gesetzestreu verhalten. Die Lösung dieses Dilemmas könne nur darin gesehen werden, eine ausreichende und geeignete Infrastruktur an Messstellen und ein effektives Düngerecht zu schaffen, um die Nitratbelastung der Gewässer effizient zu verringern. Bis zur europarechtlich eingeräumten Frist im Jahr 2024 seien diese „Kollateralschadens-Fälle“ als Sonderopfer hinzunehmen, meint der Professor. Über einen besonderen Ausgleich für die betroffenen Landwirte müsse man nachdenken.

Dieser Artikel erschien am 24.10.2022 in Ausgabe #187.

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