Jörg Bode
Jörg Bode, Vize-Chef der FDP-Landtagsfraktion, wundert sich über deutliche Unterschiede in Bezug auf Angaben der Landesregierung zur Homeoffice-Nutzung in den Ministerien. Vor knapp zwei Wochen hatte Regierungssprecherin Anke Pörksen Zahlen zur Landesverwaltung präsentiert. Eine Antwort der Landesregierung auf eine Anfrage der FDP-Fraktion, die dem Politikjournal Rundblick vorliegt, bietet jetzt eine Überraschung: Die Homeoffice-Zahlen für die Ministerien weichen teilweise deutlich von den am 20. Januar genannten Zahlen ab – nach oben und nach unten. Rechnet man in der Antwort die Werte der Kategorien „Vollständig Homeoffice“ und „Homeoffice mit sporadischer Präsenz“ zusammen, so ergibt sich für die Staatskanzlei ein Wert von etwa 69 Prozent. Pörksen hatte in der Landespressekonferenz noch von 88 Prozent gesprochen. Starke Abweichungen nach unten gibt es auch im Wissenschaftsministerium (knapp 55 statt 89 Prozent) und im Umweltministerium (68 statt 87 Prozent). Deutlich besser als in Pörksens Darstellung schneiden der Antwort zufolge dagegen das Justizministerium (95 statt 33 Prozent) und das Finanzministerium (68 statt 22 Prozent) ab. FDP-Fraktionsvize Bode meint: „Wenn der Staat die Wirtschaft aufruft zum Pandemieschutz die Mitarbeiter ins Homeoffice zu schicken und dafür auch Verpflichtungen mit Bussgeldern aufstellt, dann muss er selber auch als Vorbild voran gehen. In der Landesregierung erfolgt dies sehr unterschiedlich.“ Zumindest der Statistik zufolge ist Homeoffice auch im Wirtschaftsministerium deutlich weniger verbreitet als ursprünglich angegeben – statt 70 Prozent arbeiten der Antwort zufolge nur knapp 52 Prozent von zuhause aus. Dort sieht man die Kategorisierung in der Statistik als unzweckmäßig an. „Minister und Staatssekretär des MW sind auch außerhalb vorgegebener Arbeitszeiten zum Wohl des Landes im Einsatz und arbeiten sowohl im Büro als auch unterwegs und zuhause, um den drängenden Herausforderungen des Landes zu begegnen“, heißt es in der Antwort. Auch der Verzicht auf Papier ist im für Digitalisierung zuständigen Ministerium nicht ganz einfach. Es sich als „notwendig oder zweckmäßig erwiesen, sowohl beim Minister als auch beim Amtschef verschiedene Vorgänge als physisches Dokument vorzulegen“, heißt es aus dem Wirtschaftsministerium.