Meta Janssen-Kucz, Landtagsvizepräsidentin und sozialpolitische Sprecherin der Grünen-Landtagsfraktion, hadert mit dem neuen Bestattungsgesetz, das in dieser Woche mit der Mehrheit von SPD und CDU im Landtag beschlossen wurde. „Das kann nur ein erster Schritt sein, denn die Bestattungskultur hat sich geändert – und darauf müssen wir gesetzlich reagieren“, sagte Janssen-Kucz. Aus dem ersten Entwurf der Regierung waren einige Passagen wieder gestrichen worden. So wird das Bestatten ohne Sarg (also im Tuch) nun doch nicht erlaubt – mit Hinweis auf die unterschiedliche Bodenbeschaffenheit in Niedersachsen, die in einigen Regionen ein Verwesen der Leichen erheblich verzögere.

Auch die Chance, die Urne mit der Asche Verstorbener im eigenen Haus zu lagern oder im eigenen Garten zu vergraben, wird nicht ermöglicht. Auch Sylvia Bruns und Marco Genthe von der FDP sehen das so – sie hatten auch die aus dem ursprünglichen Gesetzentwurf wieder getilgte Möglichkeit befürwortet, Teile der Totenasche in Schmuckstücke zu übernehmen. In Bremen gebe es ein sehr viel liberaleres Bestattungsrecht, und viele Niedersachsen würden ihre Toten dort verbrennen lassen und die Urnen dann übernehmen. Uwe Schwarz (SPD) und Christoph Eilers (CDU) meinten, die Koalition habe sich „auf die Totenruhe als übergeordnetes Kriterium“ verständigt und von weitergehenden Änderungen am herkömmlichen Bestattungsrecht abgesehen.