Innenministerium rechnet mit Kosten für das Online-Zugangsgesetz mit 60 Millionen Euro
Innenminister Boris Pistorius (SPD) rechnet mit Kosten des neuen Online-Zugangsgesetzes bis zum Jahr 2022 von insgesamt 62,9 Millionen Euro. 44,3 Millionen davon sollen aus dem Sondervermögen für Digitalisierung fließen, 12,3 Millionen seien bereits in der bisherigen Finanzplanung abgesichert. Bei einer vollständigen elektronischen Aktenführung sollen Projektkosten von 80 Millionen Euro und Betriebskosten von zehn Millionen Euro anfallen.
Der Minister erklärte, das Land bereite sich mit dem neuen Online-Zugangsgesetz auf den Wechsel von der papierbezogenen zur elektronischen Verwaltung vor, die Vorgaben des Bundesrechts würden dabei berücksichtigt. Angepeilt wird, dass spätestens zum 1. Januar 2026 alle Verwaltungsvorgänge in der Landesverwaltung auf elektronischem Weg möglich sind – wobei einige Behördenstränge ausgenommen werden sollen. „Wenn wir es früher als 2026 schaffen, wäre mir das recht“, sagte Pistorius. Besonders wichtig seien dabei auch die Schnittstellenzwischen Landes- und Kommunalverwaltung, zumal auch die Kommunen nach den Bundesvorschriften die Voraussetzungen für den Übergang zur elektronischen Aktenführung schaffen müssten.
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Skeptisch reagierte Pistorius auf Vorstellungen, mit dem Übergang zur elektronischen Aktenführung auch Personal in den Verwaltungen abbauen zu können. „Früher habe ich daran geglaubt, dass dies möglich wäre. Heute glaube ich nicht mehr, das im nennenswerten Umfang schaffen zu können.“ Scharfe Kritik am Vorhaben der rot-schwarzen Landesregierung kam vom Wirtschaftsexperten der FDP-Landtagsfraktion, Jörg Bode. „Die Pläne, die der Innenminister heute vorgestellt hat, sind im Grunde aus den 90er Jahren“, sagte Bode. Lediglich eine Testphase werde finanziert und die Einführung der E-Akte in das Jahr 2026 geschoben. Eine verpflichtende Einführung sei nicht vorgesehen, alles stehe unter Haushaltsvorbehalt. Die FDP schlägt stattdessen vor, schon 2020 ein Pilotprojekt zu starten und das neue System der E-Akte dann 2021 auf die gesamte Landesverwaltung zu übertragen.