In Kürze
(rb) Die sogenannte Entschädigungskommission hat sich am Mittwoch konstituiert. Jeweils vor dem Ende von Kommunalwahlperioden beruft das Innenministerium nach § 55 Abs.2 NkomVG sachverständige Personen in eine Kommission, die Empfehlungen zur Ausgestaltung und Höhe der Entschädigung der kommunalen Mandatsträger abgeben soll. Diese Empfehlungen sollen eine Orientierung für die Kommunen sein für die von ihnen nach […]
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