(rb) Das Innenministerium hat die von Ressortminister Boris Pistorius angekündigten Änderungen des Rückführungserlasses bereits als Runderlass an die Ausländerbehörden der zuständigen Kommunen versandt. Im Wesentlichen ist darin geregelt, dass künftig bei ausreisepflichtigen Personen, die nicht länger als 18 Monate in Deutschland waren, auf die Bekanntgabe des Abschiebungstermins verzichtet werden kann. Das gilt auch für die […]

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