In Kürze
(rb) Als „1a-Freispruch“ hat GEW-Landeschef Eberhard Brandt den Ausgang des am 21. April gegen ihn eingeleiteten Disziplinarverfahrens bewertet. Die Landesschulbehörde Lüneburg stellte das Verfahren jetzt ein. In der Begründung heißt es, Brandt sei nach dem Ergebnis der Ermittlungen, nach umfassender Auswertung aller Unterlagen sowie unter Berücksichtigung der Stellungnahme eine schuldhafte Dienstpflichtverletzung nicht nachzuweisen, obwohl er […]
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