In Kürze
(rb) Durch eine Neuformulierung im Ausführungsgesetz zum „Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz“, die jetzt vom Kabinett beschlossen und direkt in die Ausschussberatung des Landtags eingebracht werden soll, soll künftig Umsatzsteuer eingespart werden. Sie war bislang in den Fällen angefallen, in denen die Beseitigungspflicht von Tierkörpern von den Kommunen auf eine Anstalt übertragen wurde und die Tierseuchenkasse ihre Kostenerstattung […]
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