(rb) Auf Antrag können die Landkreise und die Region Hannover künftig die Überwachungs- und Genehmigungszuständigkeit für weitere Biogasanlagen bekommen. Möglich macht das eine Änderung der entsprechenden Zuständigkeitsverordnung. Bisher waren die Landkreise nur für die nach Baurecht genehmigten Anlagen zuständig. Nun kann ihnen auch die Zuständigkeit für immissionsschutzrechtlich [...]
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