(rb) Die Beschlüsse auf europäischer Ebene zur Abwehr einer drohenden Zahlungsunfähigkeit von Mitgliedsstaaten, bei denen es um ein Finanzvolumen von 440 Milliarden Euro geht, sind vom Bundestag in dem „Gesetz zur Übernahme von Gewährleistungen im Rahmen eines europäischen Stabilisierungsmechanismus“ nachvollzogen worden. Die Haltung der Länder im Bundesrat wird möglicherweise in einer Sondersitzung der Länderkammer beraten. […]

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