In Kürze
(rb) Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Lüneburg hat entschieden, dass Studienbeiträge nicht zu höherer Ausbildungsförderung für Studenten führen. Ein Härtefreibetrag bei der Einkommensberechnung, der höhere Leistungen nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG) zur Folge hätte, könne nicht beansprucht werden. Ein Student der Universität Hannover hatte geklagt, nachdem die Universität seinen Antrag auf höhere BaföG-Leistungen abgelehnt hatte. Die Hochschule argumentierte, […]
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