Die Mehrzahl der geplanten Abschiebungen von Asylbewerbern, deren Antrag von den zuständigen Behörden nicht anerkannt wurde, scheitert beim Vollzug. Wie aus einer Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Jan-Christoph Oetjen, Stefan Birkner und Marco Genthe hervorgeht, hat es in Niedersachsen in diesem Jahr bis Ende August 4390 geplante Abschiebungen gegeben. 3389 davon wurden nicht umgesetzt – das sind 77,2 Prozent. Gegenüber dem gesamten Jahr 2017 ist das eine deutliche Zunahme, denn damals waren 65,2 Prozent nicht vollzogen worden. Wie aus den Angaben des Innenministeriums weiter hervorgeht, liegt die Erfolglosigkeit der geplanten Abschiebungen in rund der Hälfte der Fälle daran, dass die Personen in ihrer Wohnung nicht angetroffen wurden.

 

Die FDP-Politiker hatten nach Angaben zu den tatsächlichen Abschiebungen in Niedersachsen gewünscht. Das Innenministerium erklärt nun, dass die Zahlen seit Jahren rückläufig sind: 2016 hatte es noch 1959 Abschiebungen gegeben, 2017 war die Zahl auf 1724 heruntergegangen und in diesem Jahr sind es bis Ende August rund 1000 gewesen. Die freiwilligen Ausreisen von abgelehnten Asylbewerbern würden ebenfalls zurückgehen – 2016 waren es noch rund 8500 Personen, ein Jahr später rund 3200. Das Innenministerium erklärt nun, der Anteil derer nehme zu, bei denen „trotz grundsätzlicher Ausreisebereitschaft aufgrund persönlicher Umstände wie beispielsweise therapiebedürftiger chronischer Erkrankungen oder aufgrund der Verhältnisse im Herkunftsland die Vorbereitung und Durchführung einer freiwilligen Rückkehr zu komplex ist“.

 

Das Innenministerium gibt nun mehrere Gründe an, warum eine geplante Abschiebung scheitert. Oft würden die nötigen Passersatzpapiere nicht rechtzeitig eintreffen, behördliche Entscheidungen blockierten die Abschiebung, Betroffene reisen freiwillig aus, sie seien reiseunfähig oder stellten einen Asylfolgeantrag. Die mit Abstand meisten Fälle aber, die seit 2016 für fast die Hälfte der fehlgeschlagenen Abschiebungsversuche maßgeblich sind, ist das Nicht-Antreffen der Personen in ihren Wohnungen. Das betraf 2016 insgesamt 952 Fälle, 2017 waren es 1501 Fälle und 2018 bis Ende August bereits 1621 Fälle. Die Gesamtzahl der – aus unterschiedlichen Gründen – nicht umgesetzten Abschiebeversuche steigt von Jahr zu Jahr. Es waren 2016 noch 2390 Fälle, ein Jahr später dann 3227 Fälle und in diesem Jahr bis Ende August schon 3389 Fälle.