Im Streit um das neue Jagdgesetz nagen die Biberratten am Koalitionsfrieden
Eigentlich hätte in dieser Woche der Entwurf für eine kleine Novelle des Jagdgesetzes das Kabinett passieren sollen, damit die Änderungen pünktlich zu Beginn der Jagdsaison Ende August in Kraft treten können. Doch die SPD hat nach Informationen des Politikjournals Rundblick die Debatte im Kabinett kurzfristig verhindert.
„Die Einbringung war etwas verfrüht, es besteht noch Redebedarf“, sagte die SPD-Abgeordnete Karin Logemann auf Anfrage. In welchen Fragen die Koalition noch geteilter Auffassung ist, wollte sie nicht sagen. Es ist aber davon auszugehen, dass es um die Vorgangsweise bei der Jagd auf zwei Tierarten geht. Zum einen zielt die Novellierung darauf ab, den Jägern mehr Handhabe gegen die Ausbreitung der „afrikanischen Schweinepest“ zu geben. Trete ein Krankheitsfall auf, so solle dem Gesetzesentwurf zufolge ein bestimmtes Gebiet um den Fundort herum zur Sperrzone erklärt werden. In diesem Gebiet müssten dann alle Wildschweine getötet werden, damit sich das Virus nicht weiterverbreiten kann. Darüber hinaus solle in der Zeit der Maisernte auch die Jagd auf Wildschweine vom Auto aus erlaubt sein, denn ein Hochsitz erweise sich als wenig hilfreich, wenn die Tiere sich immer wieder andere Felder als Unterschlupf suchen müssen.
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Ein Streitpunkt zwischen SPD und CDU dürfte auch die Jagd auf die Biberratte, Nutria genannt, sein. Denn der Gesetzesentwurf sieht vor, dass auch Elterntiere geschossen werden dürfen. Normalerweise besteht für Tiere, die Junge haben, eine Schonzeit. Allerdings breiten sich die Nutrias so stark aus, dass sie in einigen Gegenden Niedersachsens zum Problem geworden sind. Denn die Tiere graben Löcher und Gänge in Deiche und machen sie so als Hochwasserschutz unbrauchbar.