3. Dez. 2018 · 
P und P

Höchstes Gericht wird neu besetzt: Smollich soll 2019 auf van Nieuwland folgen

Noch ist es nicht offiziell, aber die Würfel sind gefallen. Wie der Rundblick aus gut unterrichteten Kreisen erfahren hat, soll der Präsident des Oberverwaltungsgerichtes Lüneburg, Thomas Smollich (55), im Frühjahr eine neue zusätzliche ehrenamtliche Position erhalten. Er dürfte dann Präsident des Staatsgerichtshofs in Bückeburg werden. Die Große Koalition soll sich im Grunde auf diese Lösung verständigt haben und eine Alternativ-Variante, die derzeitige Vizepräsidentin aufrücken zu lassen, verworfen haben. Der Landtag muss den Gerichtspräsidenten wählen, außerdem noch einen Nachfolger für den bisherigen Gerichtspräsidenten Herwig van Nieuwland, dessen Amtszeit beim Staatsgerichtshof am 22. Februar 2019 endet. Wer das Gericht als neuer Richter verstärken soll, ist noch nicht geklärt, der Präsidentenposten soll aber auf Wunsch der SPD und mit Zustimmung der CDU an Smollich gehen. Die breite Mehrheit im Landtag für diesen Vorschlag scheint gesichert. Smollich stammt aus Springe in der Region Hannover, war zwischen 2007 und 2016 Präsident des Verwaltungsgerichts Göttingen und danach Vizepräsident des Oberverwaltungsgerichts in Lüneburg. Im Mai 2017 stieg er zum OVG-Präsidenten auf, damals auch in der Nachfolge für van Nieuwland. Der bisherige und der künftige höchste niedersächsische Richter haben mehrere Gemeinsamkeiten. Beide haben einige Zeit lang das Verwaltungsgericht Göttingen geführt, beide sind im Hauptamt Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg gewesen – und beide engagieren sich ehrenamtlich in der SPD, wobei das für van Nieuwland noch stärker galt als für Smollich, der im Landesvorstand der „Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristen“ mitgewirkt hat. Mit der personellen Neuordnung an der Spitze des Staatsgerichtshofs setzt die Landesregierung eine Tradition fort, die unter mehreren Staatsgerichtshofpräsidenten gegolten hat: Die Führung des höchsten und ehrenamtlich tätigen Gerichts geht in die Hände des Präsidenten des Oberverwaltungsgerichts Lüneburg, der auf eine größere Gerichtsverwaltung Zugriff hat. Der Apparat des Staatsgerichtshofs, der im Gebäude des Landgerichts Bückeburg ansässig ist, bleibt ganz bewusst in bescheidener Zurückhaltung. Über eine Professionalisierung des Staatsgerichtshofs ist in den vergangenen Jahrzehnten immer wieder mal diskutiert worden, stets aber ohne, dass ernsthafte Reformbemühungen gefolgt wären. Ebenso wie van Nieuwland war auch der einstige Staatsgerichtshofpräsident Manfred-Carl Schinkel, Vorgänger von van Nieuwlands Vorgänger Prof. Jörn Ipsen, über viele Jahre im Hauptamt Präsident des Oberverwaltungsgerichts gewesen. Mit dieser absehbaren Personalentscheidung verpasst die Landesregierung allerdings die Chance, erstmals in der Geschichte des Landes eine Frau an die Spitze des höchsten Gerichts zu berufen. Als Vizepräsidentin wirkt nämlich bisher die hannoversche Fachanwältin für Verwaltungsrecht, Uta Rüping, die auf Vorschlag der CDU in diese Position gekommen war. Bisher beschränkt sich der Staatsgerichtshof vor allem auf Streitigkeiten zwischen den Verfassungsorganen, auch zu der Frage, ob Landesgesetze mit der Verfassung übereinstimmen. Sehr oft reichen die Kommunen Klagen ein, wenn sie sich – etwa in Bezug auf die Finanzbeziehungen – benachteiligt sehen. Van Nieuwland hatte in seiner Amtszeit mehrfach dafür geworben, auch den Bürgern die Möglichkeit einer Verfassungsbeschwerde in Bückeburg zu erlauben. Dies könne analog zum Recht auf Bundesebene geschehen. Eine Mehrheit für diese Idee zeichnete sich bisher nicht ab.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #216.
Klaus Wallbaum
AutorKlaus Wallbaum

Artikel teilen

Teilen via Facebook
Teilen via LinkedIn
Teilen via X
Teilen via E-Mail