Hochwasser-Hilfe für Landwirte: Bisher 2,6 Millionen Euro Schaden gemeldet
Elke Eickemeier, Referatsleiterin im Agrarministerium, hat den Agrarpolitikern des Landtags einen Zwischenbericht zu den Hochwasser-Hilfen für Landwirte gegeben. Seitdem die Richtlinie am 22. Juli veröffentlicht worden ist, seien bereits 279 Anträge bei der zuständigen Landwirtschaftskammer eingegangen. Das darin veranschlagte Ausmaß des Schadens wird mit über 2,6 Millionen Euro beziffert – eine Überprüfung habe allerdings noch nicht stattgefunden. Der überwiegende Teil der gemeldeten Schäden beziehe sich auf Ackerland, hier seien bisher 4222 Hektar mit einem Schaden im Wert von über 1,9 Millionen Euro gemeldet worden. Geringere Summen fielen beim Grünland oder durch sonstige Verluste etwa an Futtermitteln oder durch Kosten für das Beseitigen von angespültem Unrat an. Die meisten Meldungen seien aus den Landkreisen Nienburg, Celle und dem Emsland eingegangen. Im Agrarministerium geht man allerdings davon aus, dass ein Großteil der Anträge erst kurz vor Ablauf der Frist am 3. September gestellt wird. Als mögliche Bezugsgröße kann dabei die Anzahl der Betriebe dienen, die bereits über eine Foto-App der Landwirtschaftskammer ihre Schäden dokumentiert haben – das waren nach Auskunft Eickemeiers rund 1600. Denkbar ist allerdings auch, dass einige dieser Betriebe von einer Antragstellung angesichts der Ausgestaltung der Förderrichtlinie nun doch absehen. Eine Bagatellgrenze wurde bei 3000 Euro pro Betrieb gezogen, weil man davon ausgeht, dass ein geringerer Schaden nicht den Fortbestand eines Betriebes gefährden kann. In Aussicht gestellt wird eine Billigkeitsleistung in Höhe von 80 Prozent des Schadens, in Überflutungsgebieten von nur 50 Prozent.
Dieser Artikel erschien am 12.08.2024 in der Ausgabe #135.
Karrieren, Krisen & Kontroversen
Meilensteine der niedersächsischen Landespolitik
Jetzt vorbestellen