Hass-Kriminalität: CDU will Computerdaten länger speichern
Im Landtag herrschen unterschiedliche Ansichten zu der Frage, wie der Staat auf die wachsenden Angriffe auf Rettungskräfte, Amtsträger und Kommunalpolitiker reagieren soll. Die SPD hatte die Debatte beantragt, und die Fraktionsvorsitzende Johanne Modder sagte, zum Schutz aller ehrenamtlich Tätigen müssten Beleidigungen und sogar Morddrohungen konsequent zur Anzeige gebracht werden. Nur so könne mit öffentlichem Druck eine Verhaltensänderung bewirkt werden. Modder schlägt eine Kommission des Parlaments vor, die sich mit den Arbeitsbedingungen der Ehrenamtlichen beschäftigen soll.
Innenminister Boris Pistorius (SPD) hob hervor, das Internet dürfe kein rechtsfreier Raum sein. Schon im Februar werde die Landesregierung eine Bundesratsinitiative zur Änderung des „Netzwerkdurchleitungsgesetzes“ auf den Weg bringen. Es sei nötig, dass sich die Benutzer m Netz mit Namen, Adressen und Geburtsnamen anmelden müssen. Im Profil sei ausdrücklich keine Klarnamenpflicht vorgesehen, wohl aber sollten Sicherheits- und Strafverfolgungsbehörden bei Beleidigungen, Beschimpfungen oder Bedrohungen im Netz nachvollziehen können, wer hinter diesen Postings stehe.
Wir brauchen mindestens eine IP-Vorratsdatenspeicherung, um damit auch zu einer Anschlusserkennung zu kommen. Dies muss mit dem Grundgesetz und dem Europarecht konform sein, aber es muss konsequent geschehen.
Der CDU-Innenpolitiker Sebastian Lechner geht noch einen Schritt weiter als Pistorius. Wenn man wirklich effektiv der Polizei und den Justizbehörden die Verfolgung von Hass-Kriminalität im Netz erlauben wolle, dann brauche das Netzwerkdurchleitungsgesetz des Bundes eine besondere Ergänzung. Dort müsse festgeschrieben werden, dass IP-Adressen gespeichert und dann von den Behörden eingesehen werden können. Derzeit nämlich sei es so, dass der Nutzer jeden Tag eine andere IP-Adresse auf seinen Computer spiele und damit die Zurückverfolgung zum Absender unmöglich mache. „Wir brauchen mindestens eine IP-Vorratsdatenspeicherung, um damit auch zu einer Anschlusserkennung zu kommen. Dies muss mit dem Grundgesetz und dem Europarecht konform sein, aber es muss konsequent geschehen“, sagte Lechner. Er fügte noch hinzu, die Speicherfrist müsse „zwischen drei und sechs Monaten“ betragen. Nur so, meinte der CDU-Politiker, könne man die Flucht der Autoren in die Anonymität durchbrechen – aber der Vorschlag werde bestimmt auf heftige Debatten stoßen.
FDP bemängelt mangelnden personellen Ausstattung der Justiz
Marco Genthe (FDP) meinte, nicht an neuen Rechten scheitere die Strafverfolgung der Hass-Kriminalität, sondern an der mangelnden personellen Ausstattung der Justiz. Wenn hier 600 Stellen fehlten, allein 252 Richter und Staatsanwälte, dann beschreibe dies sehr genau, wo die Defizite liegen.
Nach den Worten von Pistorius haben sich die Innenminister der Länder schon verständigt, die Kommunalpolitiker ausdrücklich im Paragraphen 188 des Strafgesetzbuches (üble Nachrede gegen Personen des öffentlichen Lebens) zu erwähnen. Es droht künftig eine Strafe von drei Monaten bis fünf Jahren, wenn die Tat geeignet ist, das öffentliche Wirken des Betroffenen zu erschweren. Bisher waren die Kommunalpolitiker hier nicht ausdrücklich zum Personenkreis gerechnet worden.