Grünen-Minister erteilen AKW-Laufzeitverlängerung eine Absage
Steffi Lemke, Bundesumweltministerin, und Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck (beide Grüne) haben der Laufzeitverlängerung von deutschen Atomkraftwerken trotz des Kriegs in der Ukraine eine Absage erteilt. „Im Ergebnis einer Abwägung von Nutzen und Risiken ist eine Laufzeitverlängerung der drei noch bestehenden Atomkraftwerke auch angesichts der aktuellen Gaskrise nicht zu empfehlen“, lautet das Fazit einer gemeinsamen Prüfung beider Ministerien. Aktuell sind in Deutschland noch die Atomkraftwerke Emsland, Isar 2 und Neckarwestheim 2 in Betrieb, zusammen erzeugen sie 4300 Megawatt Leistung (brutto). „Eine Verlängerung der Laufzeiten der noch in Betrieb befindlichen drei Atomkraftwerke würde im Winter 2022/2023 keine zusätzlichen Strommengen bringen (Streckbetrieb), sondern frühestens ab Herbst 2023 nach erneuter Befüllung mit neu hergestellten Brennstäben“, lautet das Ergebnis der Prüfung.
Der energiewirtschaftliche Mehrwert einer Laufzeitverlängerung bestünde nur darin, „im Winter 2022/2023 eine zusätzliche Leistung im System zu haben, um zur Versorgungssicherheit bei Stromnachfragespitzen beizutragen“. Dies sei aber auch durch die Nutzung von Stein- oder Braunkohlekraftwerke zu gewährleisten. Zudem wäre ein Laufzeitverlängerung nicht ohne eine erneute Sicherheitsprüfung sowie eine neue Risiko- und Güterabwägung möglich, die aufgrund des „begrenzten Beitrags der verbliebenen Kernkraftwerke zur Stromversorgung“ rechtlich angreifbar wäre. „Die zu erwartenden Klagen gegen eine mögliche Laufzeitverlängerung hätten vor diesem Hintergrund durchaus aussichtsreiche Erfolgschancen“, schreiben die Fachleute der beiden Ministerien.
Die Ministerien gehen außerdem davon aus, dass die Kraftwerke mindestens drei bis fünf Jahre am Netz bleiben müssten, um den Aufwand wirtschaftlich zu rechtfertigen. Die rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken müsste dabei der Staat übernehmen. Ein Wiederanfahren der Kraftwerke Grohnde, Brokdorf und Grundremmingen C, die zusammen 4200 Megawatt Strom produziert haben und zum 31. Dezember 2021 abgeschaltet worden sind, schließen die Ministerien allein schon aufgrund der erloschenen Betriebserlaubnis aus.
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