Grüne sind mit Artenschutz-Gesetzentwurf nicht zufrieden
Anne Kura, Vorsitzende der niedersächsischen Grünen, und ihr Co-Vorsitzender Hanso Janßen sind mit dem Artenschutz-Gesetzentwurf der Regierung nicht zufrieden. Die Grünen stellen beim Vergleich des Koalitionsentwurfs mit dem Vorschlag des Artenschutz-Volksbegehrens „erhebliche Mängel“ fest, wie sie gestern erklärten. So sieht das Volksbegehren bei Gewässern dritter Ordnung fünf Meter breite Randstreifen vor, auf denen nicht gedüngt werden darf – nur bei wenigen, klar definitiven Fällen darf es davon Abweichungen geben. Im Koalitionsentwurf beträgt die Breite der Gewässerrandstreifen aber nur drei Meter, die sogar noch auf einen Meter verringert werden kann.
Im Volksbegehren wird zudem der Einsatz von Pestiziden in Naturschutzgebieten komplett verboten, während der Entwurf der Regierung ein solches Verbot nur auf Grünland vorsieht und noch Ausnahmen für Insektengifte macht. Auch der Schutz von Alleebäumen, Hecken und Wegrainen als Rückzugsort für verschiedene Tierarten fällt den Grünen im Artenschutz-Gesetzentwurf zu schwach aus. Gleiches gilt für den Wiesenvogelschutz, für den gar keine gesetzliche Regelung vorgesehen sei. Die Grünen-Spitze stellt zudem fest, dass die „entscheidenden Knackpunkte in Verordnungen und Förderpakete verlegt wurden“, weshalb eine abschließende Bewertung des Entwurfs zum jetzigen Zeitpunkt noch gar nicht möglich sei. Deshalb könne auch noch nicht gesagt werden, ob am Volksbegehren für mehr Artenvielfalt noch festgehalten werden müsse.