Umweltminister Olaf Lies (SPD) hat noch für diesen Herbst die wiederholt versprochene Wolfverordnung angekündigt. Das aber löst nun bei den Grünen Vorbehalte aus. Der frühere Agrarminister Christian Meyer, nun naturschutzpolitischer Sprecher seiner Fraktion, nennt die geplante Verordnung „vermutlich wirkungslos“. Das Land könne sich nämlich aus seiner Sicht nicht über die Rechtsprechung hinwegsetzen – und die sehe so aus, dass der Abschuss von Wölfen, die sich nicht problematisch verhalten, nicht gerechtfertigt werden könne. „Sollte Umweltminister Lies in der Wolfsverordnung vom Urteil abweichen, bringt er alle Wolfsjäger in große Gefahr. Sie könnten sich dann mit Fehlabschüssen strafbar machen“, erklärt Meyer.


Lesen Sie auch:

SPD, CDU und FDP wollen mehr Durchgriffsrechte gegen Problemwölfe

Umweltministerium versucht erneut, den Problemwolf zu erlegen


Dass er in Kürze seine Wolfsverordnung vorlegen wolle, teilte Lies in einem Gespräch mit der Deutschen Presse-Agentur mit. „Es muss ein Nebeneinander von Weidetierhaltung und Wolf geben. Aber um das sicherzustellen, braucht es Rahmenbedingungen“, sagte Lies. Problematische Wölfe, die Schutzzäune überspringen und Weidetiere töten, sollten unkomplizierter als bisher erlegt werden können. Eine verstärkte Einzäunung ist aus Sicht des SPD-Politikers keine sinnvolle Lösung, man könne ja nicht das ganze Land umzäunen. Wenn man Weidetierhaltung wolle, wenn Rinder, Pferde und Schafe draußen leben und übernachten sollen, dann müsse man der wachsenden Population der Wölfe auch mit Abschüssen begegnen können.

Das Ziel der vom Umweltministerium derzeit vorbereiteten Wolfsverordnung ist es, nicht mehr für jeden Einzelfall eines auffälligen Wolfes eine Ausnahmegenehmigung zuzuschneiden und dafür genaue Bedingungen festzulegen, sondern nach einem standardisierten Verfahren vorzugehen. Dabei müsse definiert werden, wie in jeder Region der spezifische Herdenschutz auszusehen hat. Wenn ein Wolf diesen dann überwinde, sei die Bedingung für den Abschuss auch erfüllt. Unterstützung erhält der Umweltminister hier vom Landesbauernverband. Dessen Vizepräsident Jörn Ehlers sagte der Deutschen Presse-Agentur: „Ich hoffe, dass die neue Wolfsverordnung nicht nur ein Stück Papier bleibt, sondern tatsächlich ermöglicht, einen Wolf zu entnehmen, der Schaden anrichtet.“

Ich hoffe, dass die neue Wolfsverordnung nicht nur ein Stück Papier bleibt, sondern tatsächlich ermöglicht, einen Wolf zu entnehmen, der Schaden anrichtet.

Bis Ende August hat der Landesbauernverband 700 Wolfsrisse gezählt. Das Umweltministerium schätzt, dass es landesweit 35 Rudel mit 300 bis 350 Wölfen gibt. Etwa zwölf Tiere werden von der Behörde bisher als „Problemwölfe“ eingestuft. Lies bedauerte gegenüber dpa, dass bei der Neufassung des Bundesnaturschutzgesetzes auf klare Vorgaben für den Wolfsbestand verzichtet worden sei. Der Umweltminister aus Niedersachsen hatte für eine Art Untergrenze geworben, einen Sockelwert, der es erlaubt, die über diese Zahl hinausgehende Population auch jagen zu dürfen. Es gehe doch darum, so betont Lies, eine notwendige Population zu benennen, die für die Sicherung des Wolfsbestandes in Deutschland nötig ist. Eine andere Linie vertritt hingegen der Grünen-Politiker Meyer.

Die Große Koalition sei sich ja gar nicht einig, meint Meyer, ob der Wolf – wie vom Bauernverband gefordert – in das Jagdrecht überführt werden solle oder nicht. Damit blieben die Abschussverfügungen des Umweltministeriums auch „hilflos“, da sie dann rechtswidrig sind, wenn nicht nur die speziellen problematischen Tiere einbezogen seien, sondern auch jene, die keine Nutztiere nachweisbar gerissen haben. Meyer wirbt daher noch einmal für einen anderen Weg: Die Weidetierhalter sollten mit Förderungen und Zuschüssen besser bedacht werden als bisher. Dazu sollen auch höhere Entschädigungen bei Wolfsrissen gehören. „Seit zwei Jahren liegt ein entsprechender Antrag der Grünen im Ausschuss“, betont der Landtagsabgeordnete, „geschehen ist aber bisher noch nichts“.