Die Entscheidung erscheint zunächst sehr speziell: Das Europäische Patentamt in München hat das Patent der Bierkonzerne Heineken und Carlsberg auf bestimmte Braugerste-Sorten kürzlich eingeschränkt, im Wesentlichen aber für rechtens erklärt. Die Folgen der Entscheidung reichen jedoch sehr viel weiter als bloß in die Brauerei. Denn wenn es erlaubt ist, sich auch natürlich entstandene Pflanzensorten zu […]

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