Christian Grascha, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP im Landtag, hält das Vorgehen des niedersächsischen Innenministeriums gegen Glücksspielanbieter für nicht datenschutzkonform. Im Kampf gegen Zahlungen von Kunden illegaler Anbieter können die Zahlungsanbieter von den Glückspielunternehmen auch einfordern, dass diese den Wohnort beziehungsweise Standort des jeweiligen Spielers prüfen. Das geht aus der Antwort des Innenministeriums auf eine Anfrage von Grascha hervor.

„Das kollidiert klar mit den Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung“, sagt der FDP-Abgeordnete dem Politikjournal Rundblick, der sich ohnehin über das harte Vorgehen des Ministeriums wundert. Schließlich soll Mitte nächsten Jahres ein neuer Glücksspielvertrag in Kraft treten, durch den sich voraussichtlich viel ändern wird. Online-Glücksspiele können dann legal angeboten werden. Dennoch will das Innenministerium an seinem aktuellen Vorgehen nichts ändern, schließlich sieht man sich im Einklang mit Recht und Gesetz. Bisher habe es zwei Untersagungsverfügungen gegen Zahlungsdienstleister, 17 Anhörungs- und zwölf Hinweisschreiben, Telefonate, persönliche Gespräche und umfangreichen Schriftverkehr gegeben, zählt das Ministerium in der Antwort auf.

Einige Anbieter wehren sich inzwischen und haben laut Ministerium Schadenersatzforderungen angedroht, falls die eingeleiteten Verfahren nicht eingestellt würden. Das Innenministerium bezeichnet es allerdings als „irritierend, wenn aus der Unterbindung unerlaubten, strafbewehrten Glücksspiels Schadenersatzforderungen abgeleitet werden könnten“. Möglicherweise könnte sich am derzeitigen Umgang mit den Anbietern auf den letzten Metern aber doch noch etwas ändern. Derzeit gibt es dem Ministerium zufolge Gespräche zwischen den Ländern „zum differenzierten Umgang mit Glücksspielanbietern im Hinblick auf den nächsten Glücksspielstaatsvertrag“. Grascha ruft den Innenminister dazu auf, „nicht länger den Hardliner zu mimen und einen vernünftigen, differenzierten Übergang zu organisieren“.