Glücksspielbehörde: Staatskanzlei mahnt zu Besonnenheit
Eine fixe Idee, die neue Bundesglücksspielbehörde nach Niedersachsen zu holen, weitet sich immer mehr zu einer realen Möglichkeit aus: Am 5. März werden die Ministerpräsidenten in Berlin voraussichtlich die Neuregelung des Glücksspielstaatsvertrags beschließen. Sie sieht eine deutliche Liberalisierung vor. Online-Glücksspiel wird künftig damit wohl deutschlandweit erlaubt werden, unterliegt dann aber einer strengen Regulierung.
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Genau dafür wird eine neue Behörde nötig sein, um deren Sitz im Hintergrund schon jetzt ein Länder-Wettkampf entbrannt ist. Zum ersten Mal hatte der Rundblick vor einer Woche darüber berichtet, dass als Behördenstandort auch das ehemalige Kohlerevier Helmstedt in Frage kommen könnte. Schließlich hatte sich der Bund im Zuge des Kohlekompromisses selbst zum Ziel gesetzt, die Anzahl der Arbeitsplätze in den betroffenen Regionen in Behörden und anderen Einrichtungen massiv aufzustocken. Ein Glücksspiel-Regulierungsbehörde hätte voraussichtlich eine dreistellige Zahl an Mitarbeitern.
Weil lässt Althusmanns Bitte abtropfen
Die Bitte von Wirtschaftsminister Bernd Althusmann, der Ministerpräsident Stephan Weil in einem förmlichen Brief dazu aufgefordert hatte, sich für den Standort Niedersachsen einzusetzen, lässt Weil aber erst einmal abtropfen. „Die inhaltliche Diskussion über die Neuordnung des Glücksspielwesens in Deutschland ist noch in vollem Gange und noch nicht reif für Spekulationen über den etwaigen Standort einer zentralen Glücksspielbehörde aller Länder. Öffentliche Hinweise zu geeigneten Standorten kommen daher zur Unzeit und schaden mehr als sie nutzen“, hieß es aus der Staatskanzlei am Donnerstag auf Rundblick-Nachfrage.
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Derzeit sind die Chefs der Staatskanzleien noch dabei, die Einigung auszuarbeiten. Am 19. Februar soll es noch eine zentrale Anhörung mit Interessenverbänden in Nordrhein-Westfalen geben, am 5. März wollen die Ministerpräsidenten die neue Regulierung beschließen. Erst danach kommt laut Staatskanzlei das Thema der Regulierungsbehörde bei den Ministerpräsidenten auf die Tagesordnung. „Es wird eine Anstalt öffentlichen Rechts gegründet werden und erst ganz am Ende stellt sich die Standortfrage.“ In Helmstedt würde man sich derweil über eine Entscheidung für den Standort freuen. Man wolle auf jeden Fall den Hut in den Ring werfen, wenn es soweit ist, heißt es beim Landkreis. „Warum sollen wir in Helmstedt nicht auch einmal Glück haben?“, hatte Landrat Gerhard Radeck zuvor schon in den „Helmstedter Nachrichten“ gefragt.