
Olaf Lies, Umweltminister, will im Rechtsstreit um den Abschuss eines Wolfes aus dem Friedeburger Rudel das Oberverwaltungsgericht Lüneburg anrufen. Der SPD-Politiker reagiert damit auf das gestrige Urteil des Verwaltungsgerichts Oldenburg, dass einem Widerspruch gegen die Abschussgenehmigung für einen auffällig gewordenen Wolfsrüden stattgegeben hatte. Lies begründet die Beschwerde damit, dass das OVG das Bundesnaturschutzgesetzes (Paragraf 45) zu restriktiv auslege. „Die verlangte Beobachtung der Wölfe mit Kameras und entsprechenden Personen hat mit dem, was in der Realität umsetzbar ist, nicht mehr viel zu tun. Damit wäre es alles andere als sicher, dass Problemwölfe künftig überhaupt getötet werden dürfen", kommentiert Lies das Urteil, das aus seiner Sicht "künftige Abschüsse faktisch unmöglich macht".