Generalvikare fordern katholische Bischofskonferenz zu Reformen auf
Martin Wilk, Generalvikar des ‚Bistums Hildesheim, hat dem Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, einen „offenen Brief“ geschrieben – gemeinsam mit zehn weiteren deutschen Generalvikaren. „Es muss sichergestellt werden, dass es keine arbeitsrechtlichen Sanktionen für das Eingehen einer zivilen gleichgeschlechtlichen Ehe oder einer zivilen Wiederheirat bei bestehender kirchenrechtlich gültig geschlossener Erstehe mehr gibt“, schrieb Wilk und wandte sich damit gegen übliche Interpretationen des kirchlichen Arbeitsrechts.
Wilk und seine Kollegen sprechen sich dafür aus, den bereits eingeschlagenen Weg der Neuformulierung des kirchlichen Arbeitsrechts bis zum Sommer dieses Jahres abzuschließen. Zudem fordern die Generalvikare, ab sofort auf arbeitsrechtliche Sanktionen in Zusammenhang mit der persönlichen Lebensführung zu verzichten. So solle ein Zustand beendet werden, der für viele Mitarbeitende „belastend und erniedrigend“ sei.
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