Beim geförderten Wohnungsbau geht es in Niedersachsen vorwärts – allerdings langsamer als erhofft. Das geht aus Zahlen hervor, die N-Bank-Vorstand Ulf Meier am Montag beim wohnungspolitischen Kongress in Hannover präsentierte. Demnach fördert die Investitionsbank in diesem Jahr mehr Wohnungen als im Vorjahr. Große Sprünge gibt es aber nicht.

NBank-Vorstand Ulf Meier, VDW-Chefin Susanne Schmitt und Umwelt-Staatssekretär Frank Doods beim wohnungspolitischen Kongress in Hannover – Foto: MB.

Bisher seien 2019 117 Millionen Euro bewilligt worden. Das entspreche 1050 gebauten Wohnungen. Für weitere 88 Millionen lägen der N-Bank Anträge vor. Insgesamt könnten damit in diesem Jahr mehr als 1700 Wohnungen gefördert werden. Im Vorjahr waren mit knapp 150 Millionen Euro 1500 Wohnungen in Niedersachsen gefördert worden. Die meisten Anträge seien bereits vor der Reform der Fördermittel bei der N-Bank eingegangen. „An neuen Anträgen hapert es noch. Wir bleiben noch ein wenig hinter den Erwartungen zurück“, sagte Meier. Dennoch sei man mit der aktuellen Entwicklung zufrieden, betonte er.

An neuen Anträgen hapert es noch. Wir bleiben noch ein wenig hinter den Erwartungen zurück.

Viele Unternehmen seien derzeit noch damit beschäftigt, die bereits geplanten Projekte umzusetzen. Neben Kapazitätsengpässen bei den Unternehmen gebe es auch noch eine Flächenknappheit. Frank Doods, Staatssekretär im für Wohnungsbau zuständigen Umweltministerium, räumte ein, dass die Erwartungen angesichts der neuen Förderrichtlinien optimistischer gewesen seien. Man werde ins Gespräch kommen müssen, wo die Ursache liegen und an welchen Stellen man noch unterstützen könne.


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Niedersachsen hat vor, bis zum Jahr 2030 insgesamt 40.000 neue Sozialwohnungen zu bauen. Auch wenn der Bau neuer Wohnungen nach der Änderung der Förderbedingungen eher verhalten Fahrt aufnimmt, müsse man sich von dem Ziel noch nicht verschieden, meint Susanne Schmitt, Direktorin des Verbands der Wohnungswirtschaft in Niedersachsen (VDW), im Gespräch mit dem Politikjournal Rundblick. Man müsse aber schauen, an welchen Stellen es noch Verbesserungsbedarf gibt.

Das betreffe zum Beispiel die Genossenschaften, die sich teilweise mit der Schaffung von sozialen Wohnraum schwertäten. Statt einem eigenen Belegungsrecht der Genossenschaft gebe es zum Teil Zuweisungen durch die Kommune. „Das stellt Genossenschaften intern vor große Probleme, weil sie dadurch in Konflikt mit ihren Satzungen kommen. Schließlich sind sie zunächst einmal ihren Mitgliedern verpflichtet und müssen ihnen bezahlbaren Wohnraum zur Verfügung stellen“, erklärt Schmitt. Das ist für Schmitt eine der Stellschrauben, an denen noch gedreht werden muss, und von diesen Stellschrauben gibt es viele.

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Das sagt auch Stefanie Nöthel, Leiterin der Abteilung Städtebau und Wohnen des Umweltministerium. Sie wies im Gespräch mit dem Rundblick darauf hin, dass weitere Stellschrauben nötig seien. Sie nannte zwei Gesetzentwürfe, die gerade in der Ressortabstimmung seien. In einem Entwurf geht es um das zeitweise Aussetzen von Bauvorschriften über einen Zeitraum von fünf Jahren. Sie greift bei Maßnahmen der sogenannten Innenverdichtung, also wenn eine Baulücke geschlossen oder ein Dachgeschoss ausgebaut wird. Dann könnten Anforderungen an Auto-Stellplätze, Barrierefreiheit oder Kinderspielplätze entfallen.

Zudem wolle das Umweltministerium die Niedersächsische Landgesellschaft (NLG) stärker nutzen. Sie solle in Lücken, wo es am Interesse anderer Unternehmen mangele, ausnahmsweise auch selbst bauen. Damit könnte das Land auch einen weiteren Beitrag leisten.