Axel Miesner (CDU), Vorsitzender des Umweltausschuss des Landtags, musste einen tadelnden Bericht der Landtagsjuristen entgegennehmen. Der Gesetzgebungs- und Beratungsdienst des Landtags (GBD) hat den Gesetzentwurf der Koalition für das Klimaschutzgesetz heftig kritisiert. Sowohl der Regelungszweck als auch der Adressat seien häufig gar nicht erkennbar, sagten die Landtagsjuristen in der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses. Der Gesetzentwurf lese sich an vielen Stellen wie ein politisches Programm, lasse aber offen, wer nun konkret was zu tun habe. Auch gebe es Doppelungen innerhalb des Gesetzestextes und redundante Formulierung im Zusammenhang mit bereits geltendem Recht. Zudem sei das Gesetz als Querschnittsgesetz angelegt, das sich auf zahlreiche Fachgesetze bezieht – etwa das Naturschutz-, das Raumordnungs-, das Energie-, das Vergabe- und das Verkehrsgesetz. Die genaue Zuordnung sei aber so ungenau, dass kaum zu prüfen gewesen sei, ob das Land an dieser Stelle überhaupt die Gesetzgebungskompetenz besitze.

Der GBD schlägt daher eine umfassende Umstrukturierung des Gesetzestextes vor und hat zu diesem Zweck beispielsweise all jene Textstellen gestrichen, die gar keinen Regelungscharakter haben. Die Juristen haben zudem versucht, das Verhältnis zum Fachrecht klarzustellen – verweisen aber darauf, dass es generell besser wäre, das Fachrecht direkt zu ändern. Als Kernstück arbeiteten die Landtagsjuristen jene Aspekte heraus, die das Klimaschutzgesetz zu einem Organisationsgesetz machten. So werde die Landesregierung mit diesem Gesetz im Wesentlichen zur Erstellung dreier Strategien aufgefordert: eine Strategie zum Klimaschutz, eine für eine klimaneutrale Landesverwaltung und eine Anpassungsstrategie. In Absprache mit dem Wirtschaftsministerium empfehlen die Juristen, nach dieser Neustrukturierung die Gleichwertigkeit der „ökonomischen, ökologischen und sozialen Aspekte“ in den entsprechenden Paragrafen zu jeder der drei Strategien zu formulieren.