Führerschein-Ausnahmeregelung unbefriedigend
(rb) Hannover. Die kommunalen Spitzenverbände sind unzufrieden mit der vom Bund durchgedrückten Neuregelung der Sonderfahrberechtigung für kommunale Feuerwehren, dem sogenannten „Feuerwehrführerschein“, der Rettungskräfte zum Führen von Einsatzfahrzeugen berechtigt. Auch der Bundesrat hatte in einer Entschließung festgestellt, dass das Gesetz hinter der von den Ländern befürworteten Regelung zurückbleibe. Die EU-Kommission allerdings betrachtet den Ländervorschlag einer Ausnahmeregelung […]
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