Früherer AfD-Politiker Emden darf seine Behauptung über Schledde nicht wiederholen
Christopher Emden, ehemaliger AfD-Landtagsabgeordneter und jetzt wieder Amtsrichter, darf eine bestimmte Behauptung über den AfD-Landesvorsitzenden Ansgar Schledde nicht wiederholen. Emden hatte im vergangenen Jahr mehrfach erklärt, Schledde habe ihm einen sicheren Listenplatz auf der AfD-Landesliste zur Landtagswahl versprochen, wenn er im Gegenzug 4000 Euro auf ein Konto Schleddes einzahle. Der 5. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Celle entschied gestern, dass Emden derartige Behauptungen unterlassen müsse. Gegen diese Entscheidung kann Emden nun binnen zwei Wochen Einspruch einlegen. Tut er das, würde der Prozess vor dem OLG fortgesetzt. Bei der jüngsten Verhandlung am 30. Oktober waren Emden und seine Anwältin, die auch seine Ehefrau ist, nicht erschienen. Emden hatte mitteilen lassen, er sei plötzlich erkrankt.
Dieser Artikel erschien am 05.11.2024 in der Ausgabe #193.
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