25. Nov. 2015 · 
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„Flüchtlingsetat“ erhöht sich auf 1,3 Milliarden Euro

(rb) Hannover. Die von Finanzminister Peter-Jürgen Schneider bei der Haushaltseinbringung im September im Landtag angekündigte „Nachjustierung“ der Ansätze im Etatentwurf 2016 für die Bewältigung der Flüchtlingskrise ist nunmehr abgeschlossen. Das Kabinett hat seine Vorschläge am Dienstag gebilligt und zur Beratung im Haushaltsausschuss des Landtags freigegeben. Insgesamt erhöhen sich die Ansätze gegenüber dem Ursprungsentwurf um 867 Millionen Euro auf rund 1,3 Milliarden Euro; das ist doppelt so viel wie 2015 und siebenmal so viel wie 2014. Der Löwenanteil von 964,7 Millionen Euro (+651,3 Millionen Euro) entfällt naturgemäß auf das für die Flüchtlingsunterbringung zuständige Innenressort. Darin enthalten sind 674 Millionen Euro für die Landesaufnahmebehörde und 275 Millionen Euro für die erhöhte Kostenabgeltungspauschale an die Kommunen. Deutlich zulegen soll auch der Sozialetat (um 62,7 auf 154,7 Millionen Euro) vor allem für die Betreuung unbegleiteter minderjähriger Flüchtlinge. Für die Sprachförderung in Kitas, Schulen und der Erwachsenenbildung sollen im nächsten Jahr rund 55 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden. Die Deckung der Mehrausgaben wird nach Angaben des Finanzministers aufgeteilt in die vom Bund zugesagten Mittel nach dem Asylverfahrensbeschleunigungsgesetz in Höhe von 345 Millionen Euro, auf die nach der Steuerschätzung prognostizierten Mehreinnahmen von rund 113 Millionen Euro, Minderausgaben bei der Zinsbelastung von 165 Millionen Euro sowie eine globale Einsparauflage von 50 Millionen Euro, die das Kabinett auf Schneiders Vorschlag den Ressorts verordnet hat. Der Rest soll über eine Entnahme aus der Rücklage finanziert werden, deren Höhe aber erst nach Abschluss der Beratungen im Haushaltsausschuss des Landtags festgelegt werden soll, sagte der Finanzminister. Der Ausschuss wird das neue Zahlenwerk der Landesregierung an diesem Mittwoch erstmals beraten. Der geänderte Haushaltsplanentwurf soll dann im Dezember-Plenum des Landtags wie geplant beschlossen werden.
Dieser Artikel erschien in Ausgabe #218.
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