Flüchtlinge müssen zunächst eigene Mittel aufbrauchen
(rb) Hannover. Auch in Niedersachsen gilt die Vorgabe im Asylbewerberleistungsgesetz, dass Flüchtlinge zunächst mitgebrachte Barmittel oder sonstige Wertgegenstände „verbrauchen“ müssen, bevor sie staatliche Leistungen in Anspruch nehmen dürfen. Das gilt insbesondere für Barmittel, wie sie in Form eines Taschengeldes zur Deckung des persönlichen Bedarfs an Asylbewerber ausgezahlt werden. Allerdings bleibt den Betroffenen ein Freibetrag von […]
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