Ist die Beamtenbesoldung in Niedersachsen seit 2005, dem Jahr der Kürzung des Weihnachtsgeldes, nicht mehr verfassungsgemäß? Zu diesem Ergebnis kommt ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter dort entschieden nun auch mit einer schriftlichen Begründung, die Besoldung sei „nicht amtsangemessen“ und die Bundesverfassungsrichter müssten sich mit dem Thema beschäftigen. Die Kläger, zwei Beamte der Besoldungsstufen A8 und A11, hätten seit 2005 bei ihrem Dienstherrn „erfolglos eine verfassungswidrige Unteralimentation gerügt“. Nach Ansicht des Bundesverwaltungsgerichts hat das aber Folgen für alle Landesbeamten in Niedersachsen – denn eine Anhebung der unteren Gruppen müsse im bisherigen System notwendig auch eine Aufstockung der höheren nach sich ziehen, da zwischen den Gehaltsgruppen ein Abstandsgebot eingehalten werden müsse.

Finanzminister Reinhold Hilbers (CDU) ist gleichwohl optimistisch. Bisher sei das Bundesverfassungsgericht stets davon ausgegangen, dass drei von fünf einst vom Verfassungsgericht definierten Parametern beim Vergleich der Beamtengehälter mit anderen Faktoren (Lohnniveau, Tarife im öffentlichen Dienst, Inflationszahlen, Besoldung in anderen Bundesländern und Abstand der Gehaltsgruppen) extrem von einem Mittelwert abweichen müssen, um die Verfassungswidrigkeit auszudrücken. Das Bundesverwaltungsgericht meine nun, auch zwei Faktoren reichten schon. Fraglich bleibe aber, ob Karlsruhe das so übernehme und damit von der eigenen bisherigen Rechtsprechung abweichen wolle. Wenn ja, könnten schlimmstenfalls alle 67.000 Beamten und Pensionäre, die in den vergangenen Jahren Widerspruch gegen ihren Gehaltsbescheid eingelegt haben, Ansprüche auf Nachzahlungen begründen. Möglich wäre aber auch, dass Karlsruhe in einem solchen Fall nachträgliche Überweisungen ausschließt. Ein Urteil in Karlsruhe fällt aber wahrscheinlich noch nicht bis Ende 2019. Das Bundesverwaltungsgericht gibt in seinem aktuellen Urteil allerdings den Landespolitikern in Hannover einen Fingerzeig: Wenn per Gesetz die Abstände zwischen den Besoldungsgruppen völlig neu geordnet werden, könnte das Land eine Anhebung der Besoldung für sämtliche Landesbeamten und -pensionäre vermeiden.