Die niedersächsische FDP leitet kurz vor Beginn der heißen Phase des Landtagswahlkampfs eine ganz besondere Aktion ein: Über ein Volksbegehren will die Partei erreichen, dass die „Förderschulen Lernen“, in denen ausschließlich lernbehinderte Kinder unterrichtet werden, erhalten bleiben. Wenn die bisherigen gesetzlichen Grundlagen nicht geändert werden, nimmt nämlich in einem Jahr diese Schulform keine Schüler in Klasse fünf mehr auf, sie müssen dann in die allgemeinbildenden Schulen gehen und die Förderschulen laufen schrittweise aus.

„Wir möchten die Wahlfreiheit zwischen der Inklusion in den allgemeinbildenden Schulen und den Förderschulen Lernen weiterhin erhalten“, sagte FDP-Fraktionschef Stefan Birkner. „Bei uns im Kreis Wolfenbüttel gibt es die Wahlmöglichkeit zwischen beiden Formen noch. Die Eltern haben sich überwiegend dazu entschieden, ihr Kind in die Förderschule zu schicken“, sagte der FDP-Bildungspolitiker Björn Försterling. Man erlebe eine „Abstimmung mit den Füßen“, und deshalb solle der Elternwille weiterhin ausschlaggebend sein können.

Foto: Wallbaum

Birkner begründete, warum die FDP den für eine politische Partei mit Parlamentsvertretung ungewöhnlichen Weg geht, ein Volksbegehren anzuschieben: Man vertrete die Position der Aufrechterhaltung der Förderschule Lernen schon lange, sei aber weder bei der rot-grünen Koalition (zwischen 2013 und 2017) noch bei der Großen Koalition (seit 2017) auf wohlwollendes Entgegenkommen gestoßen. SPD und Grüne seien hier nicht gesprächsbereit, die CDU teile zwar die Haltung der Freien Demokraten, habe sich aber im Bündnis mit der SPD nicht durchsetzen können.

Das Volksbegehren hat nun seine eigene Bedeutung in der Landespolitik: Wenn die Unterschriftensammlung anläuft und die formelle Zulässigkeit von der Landesregierung festgestellt worden ist, müssen binnen eines halben Jahres zehn Prozent der wahlberechtigten Niedersachsen (also rund 609.000 Bürger) das Anliegen unterstützen. Gelingt dies den Initiatoren, so kann der Landtag sich die Forderung zu eigen machen. Tut er es nicht, würde eine Volksabstimmung über diese Frage angeordnet werden. Auch wenn die Kampagne der Freien Demokraten nun anläuft und die Politiker damit die Chance verknüpfen können, Info-Stände und Unterschriftensammlungen miteinander zu kombinieren, so dürfte sich die Hauptaktivität in dieser Sache erst nach der Landtagswahl entfalten.

Wenn rund 25.000 Unterschriften vorliegen, muss die Landesregierung über die formelle Zulässigkeit befinden. So muss das Begehren sich auf ein Thema richten, das in der Landesbefugnis liegt, Haushalts- oder Besoldungsfragen von Beamten dürfen nicht Gegenstand sein. Ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf muss vorliegen. Wird diese Überprüfung bestätigt, so haben die Antragsteller Gelegenheit, zehn Prozent der Wahlberechtigten als Unterstützer zu mobilisieren.

Erst 1993 wurden Volksbegehren eingeführt

Die Geschichte der Volksbegehren in Niedersachsen reicht nicht bis zur Landesgründung zurück, erst 1993 wurde diese Möglichkeit in die Landesverfassung aufgenommen. Kein einziger dieser Vorstöße führte am Ende zu einer Volksabstimmung – wohl auch deshalb, weil die Politiker im Landtag es stets verstanden hatten, einer solchen Bewegung mit eigenen Gesetzen die Spitze zu nehmen. So geschah es 2001, als das Festhalten der Kindergarten-Standards verlangt wurde. Die damalige Regierung lenkte ein und der Landtag änderte die Vorgaben.

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Andere Initiativen drehten sich um die Rechtschreibreform (keine Landtags-Zuständigkeit), die vollen Halbtagsschulen (damals fand die Landesregierung bei der Prüfung der Zulässigkeit viele Detail-Mängel und provozierte einen Streit mit den Antragstellern) und das 2005 abgeschaffte Blindengeld. Beim Blindengeld geschah, was sich 2020 und 2021 beim Artenschutz wiederholte: Die Landesregierung leitete mit eigenen Gesetzesinitiativen eine Änderung der bestehenden Gesetze ein und bewirkte, dass die Forderungen der Unterschriftensammler ins Leere führten.